der Betrieb und die An- und Verpachtung von Trinkhallen und Tabakwaren - Einzelhandelsgeschäften sowie die Entwicklung von Dienstleistungen für den Tabakwareneinzelhandel, der Aufbau und Betrieb eines Franchise- Systems für den Tabakwareneinzelhandel, der Einzelhandel mit Tabakwaren, Raucherbedarf, Presseartikeln, zugehörigen Sortimenten und der Betrieb von Lotto-Toto-Annahmestellen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Heinrich Wagner
Duisburg
einzelvertretungsberechtigt Geschäftsführer(in)
Philipp Wagner
Duisburg
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 02.09.1996 zuletzt geändert am 26.02.1998
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Duisburg: 21.10.1996 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
SB Bl. 19-34
Unternehmensvertrag
Mit der wagro Tabakwaren Philipp Wagner Nachfolger Heinrich Wagner GmbH & Co. KG., Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HRA 1783) als herrschendem Unternehmen ist am 07.05.2013 ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 24.06.2013 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.