Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart. Jeder von ihnen besitzt Alleinvertretungsbefugnis sowohl im Innen- als auch im Außenverhältnis mit Ausnahme des Abschlusses von Arbeits- bzw. Mietverträgen, die nur nach Beschlussfassung der Mitgliederversammlung von einem beauftragten Vorstandsmitglied abgeschlossen werden dürfen. Der Vorstand bedarf für Rechtsgeschäfte (ausgenommen Lohnüberweisungen), die den Verein mit mehr als 5.000,- DM belasten, der Zustimmung durch Beschluss der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Iris Lang-Leuvering
Berlin
274
Meike Ufer
Berlin
274
Tina Amon Amonsen
Berlin
274
Carla Dierks
Berlin
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
009
Satzung zuletzt geändert am: 2003-06-02
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