Handelsregister · VR 3244

Chronologischer Auszug

Wählergemeinschaft Gemeindeentwicklung/Kultur/Gewerbe eingetragener Verein · Amtsgericht Stralsund

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Wählergemeinschaft Gemeindeentwicklung/Kultur/Gewerbe e.V.

b)
Trinwillershagen
a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen
ergänzt, nun:
Der Verein wird durch den Vorstand vertreten.

b)
Vorstand:
Gergaut, Andreas, Trinwillershagen, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 06.04.1994 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der
Mitgliederversammlung vom 26.11.2012 geändert.
a)
06.06.2017
Hübner

b)
Satzung Blatt 37 ff. des
Sonderbandes

Tag der ersten Eintragung:
06.05.1994

Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit
gemäß § 4 Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz zum
27.02.2017 an die Stelle des
bisherigen Registerblattes VR
244 Amtsgericht Ribnitz-
Damgarten getreten.
Freigegeben am 06.06.2017.
2a)
Namenszusatz gemäß § 65 BGB geändert, nun:
Wählergemeinschaft Gemeindeentwicklung/Kultur/Gewerbe
eingetragener Verein
b)
Nicht mehr
Vorstand:
Gergaut, Andreas, Trinwillershagen, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
Vorstand:
Kracht, Silke, Trinwillershagen, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 17.06.2021 hat die Änderung der Satzung in § 2
(Mitgliedschaft) und § 7 (Satzungsänderungen) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 30.05.2022 hat die Änderung der Satzung in § 1
(Vereinsregistereintragung) beschlossen.
a)
07.11.2022
Schulz

b)
Beschlüsse Blatt 47 und 58 des
Sonderbandes

Satzung Blatt 63 des
Sonderbandes

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.