Vorstand im Sinne des § 26 BGB: Erster Vorsitzender, zweiter Vorsitzender (=erster Stellvertreter), Schatzmeister, Geschäftsführer, zweiter Stellvertreter des Ersten Vorsitzenden, dritter Stellvertreter des Ersten Vorsitzenden.
Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.12.2023 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 09.11.2023 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 06.11.2023 mit dem Unabhängige Wählergemeinschaft Iserlohn e. V. mit Sitz in Iserlohn (Amtsgericht Iserlohn, VR 1083) verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.