Handelsregister · HRB 3224

Chronologischer Auszug

Wadenspanner GmbH · Amtsgericht Landshut

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 11.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Wadenspanner GmbH

b)
Altdorf

c)
Führung eines Hotel- und
Gaststättenbetriebes.
51.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Wadenspanner, Anton, Koch, Landshut
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 11.05.1992
a)
04.11.2003
Böhm

b)
Tag der ersten
Eintragung: 24.08.1992.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 1-3 SB;
2b)
Geschäftsanschrift:
Kirchgasse 2, 84032 Altdorf
100.000,00
EUR
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 13.01.2009 hat die
Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig
eine Erhöhung des Stammkapitals um 73.924,11 EUR und die
Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen.
a)
20.01.2009
Kaletta

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.