Handelsregister · HRB 6972

Registerinformationen

Wacker Verwaltungs-GmbH · Amtsgericht Siegen

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Wacker Verwaltungs-GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Attendorn
Geschäftsanschrift
Kölner Straße 2, 57439 Attendorn

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 6972
Gericht
Amtsgericht Siegen
Letzte Eintragung
29.06.2010
Abrufstand
22.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an anderen Unternehmen und die Übernahme der Geschäftsführung, insbesondere der Firma Helmut Gummersbach in Attendorn.

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Christoph Wacker

Olpe

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
  • Gesellschaftsvertrag Blatt 4-6 Sonderband
  • Tag der ersten Eintragung: 15.06.1989 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HR B 554 Amtsgericht Olpe getreten. Freigegeben am 22.04.2004.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 19.04.1989

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Die Gesellschafterversammlung kann auch bei Vorhandensein mehrerer Geschäftsführer Alleinvertretungsbefugnis erteilen. Sie kann Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.