Die Erzeugung und der Absatz von Erzeugnissen aus Trauben nach festzulegenden Erzeugungs-, Qualitäts- und Verkaufsregeln, die ein marktgerechtes Angebot sicherstellen, die Unterhaltung von Gaststätten; die Bewirtschaftung von Weinbergen und der Zukauf von Handelswaren..
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Rainer Friedrich Weil
Wachenheim
Vorstand
Ralf Swillus
Gönnheim
Vorstand
Albert Reinhardt
Wachenheim
Vorstand
Peter Zimmermann
Wachenheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Tag der ersten Eintragung: 30.11.1901 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes GnR 132 DÜ getreten. Freigegeben am 18.10.2005.
Fall 9
Fall 14
Textattribut von lfd. Nr. 1 Sp. 4a) nachträglich berichtigt.
Eintragung lfd. Nr. 1 Sp. 2 c) hinsichtlich der Änderung von § 2 des Statuts in der Generalversammlung vom 17.07.1998 nachträglich von Amts wegen ergänzt.
Fall 16
Fall 17
Fall 20
Fall 21
Fall 22
Fall 23
Fall 24
Satzung
Statut vom 22.11.1901 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Generalversammlung vom 13.07.2001 geändert.
Die Generalversammlung vom 22.07.2008 hat eine Änderung des Statuts in §§ 2, 3, 5, 6, 9, 11, 12, 18, 22, 24, 26, 28, 30, 35, 37 und 43 beschlossen.
Die Generalversammlung vom 17.07.2014 hat eine Änderung des Statuts in §§ 2 Abs. 5 (Zweck und Gegenstand), 9 Abs. 1 f) (Ausschluss), 12 Abs.1 j) (Pflichten der Mitglieder), 18 Abs. 1 und 24 Abs. 1 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 17.07.2015 hat eine Änderung des Statuts in §§ 12 (Pflichten der Mitglieder), 43 (Verwendung des Jahresüberschusses) und 46 (Bekanntmachungen) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 25.11.2019 hat die Änderung des Statuts in § 46 (Bekanntmachungen) Abs. 1 und § 48 (Mitgliedschaften) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 11.08.2020 hat die Änderung des Statuts in § 1 (Firma und Sitz) Abs. 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Die Generalversammlung vom 04.03.2025 hat eine Änderung des Statuts in § 1 (Firma und Sitz) Abs. 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Genossenschaft war zunächst als solche mit unbeschränkter Haftpflicht errichtet mit Statut vom 22. November 1901 und geändert.
Die Generalversammlung vom 08. März 1975 hat die Änderung und Neufassung der Satzung, insebsondere die Änderung des Unternehmensgegenstandes und den Ausschluß einer Nachschußpflicht beschlossen.
Das Geschäftsjahr beginnt am 01. September und endet am 31. August.
Die Generalversammlung vom 02. März 1979 hat die Änderung des § 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben) der Satzung nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls beschlossen.
Die Generalversammlung vom 30. Mai 1980 hat die Änderung des § 41 der Satzung (Geschäftsjahr) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 19. Februar 1981 hat die Änderung des Statuts in § 46 und 48 (Mitgliedschaft) beschlossen. Die Bekanntmachungen der Genossenschaft erfolgen nunmehr unter ihrer Firma im Genossenschaftskurier Hessen/Rheinland-Pfalz.
Die Generalversammlung vom 15. September 1988 hat die Änderung und Neufassung der Satzung, insbesondere des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Auf die eingereichten Unterlagen wird Bezug genommen.
Die Generalversammlung vom 20. September 1997 hat die Neufassung der Satzung, in den §§ 3, 4, 6, 8, 10, 11, 12, 16, 18, 26, 37 beschlossen, auf das eingereichte Protokoll wird Bezug genommen.
Durch Beschluß der Generalversammlung vom 03. Juli 1997 wurde die Änderung des Namens und § 1 der Satzung beschlossen, auf das eingereichte Protokoll wird Bezug genommen.
Die Generalversammlung vom 13. Juli 2001 ist die Satzung, in den §§ 6, 9, 10, 11, 12.1, 22, 23, 25, 30 31, 37, 42, 47, 48 geändert, der Geschäftsanteil beträgt jetzt 512,00 EUR, die Pflichteinzahlung 52,00 EUR.
Formwechsel
Die Generalversammlung vom 19. Juni 1969 hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30. Mai 1969 die Verschmelzung der Genossenschaft mit der Winzergenossenschaft Wachtenburg eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht mit dem Sitz in Wachenheim durch Übernahme beschlossen.
Die Generalversammlung vom 18. Juni 1971 hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04. Juni 1971 die Verschmelzung der Genossenschaft mit dem Winzerverein Gönnheim eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht mit dem Sitz in Gönnheim durch Übernahme beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.