Förderung der Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung in der "Region Süderelbe" (Bezirk Harburg der Freien und Hansestadt Hamburg, Landkreise Harburg, Lüneburg (mit der Stadt Lüneburg), Stade), insbesondere durch Identifizierung von sektoralen Wachstumspotentialen über Kreis- und Ländergrenzen hinweg, durch die Bildung von regionalen Netzwerken und Kooperationen zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung und durch die gemeinsame Realisierung geeigneter Projekte zur Förderung des unternehmerischen Wachstums und zur Stärkung der Standortattraktivität der Region Süderelbe.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Vorstandsmitglieder können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Satzung Blatt 1 ff Sonderband 1
Satzung Blatt 106 ff. Sonderband 2
Fall 17
Fall 18
Eintragung Nr. 8 Spalte 4 vom 17.02.2015 von Amts wegen berichtigt.
Fall 29
Satzung
Satzung vom 21.12.2004
Die Hauptversammlung vom 29.06.2006 hat die Änderung der Satzung in § 15 beschlossen.
Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21.12.2004 erteilten, am 29.12.2005 eingetragenen Ermächtigung hat der Vorstand am 14.09.2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossen, das Grundkpapital um EUR 50.000,00 zu erhöhen. Die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 50.000,00 auf EUR 1.750.000,00 ist durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 14.09.2010 ist § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) in den Absätzen 1 u. 4 geändert.
Die Hauptversammlung vom 11.06.2013 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 und 6 beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 12.06.2014 hat die Änderung der Satzung in § 18 (Beirat) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 14.06.2022 hat die Änderung der Satzung in den §§ 13, 15 und 18 sowie die Ergänzung um einen Abs. 5 in § 20 beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung der Gesellschaft durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens EUR 800.000,00 zu erhöhen. Die neuen Aktien werden als Namensaktien mit einem Nennbetrag von je EUR 1.000,00 ausgegeben.
Nach Teilausnutzung des genehmigten Kapitals in Höhe von 50.000,00 EUR durch Beschluss des Vorstands vom 16.09.2008 beträgt das genehmigte Kapital nunmehr noch EUR 717.000,00.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.