Die Förderung der Mitglieder, insbesondere die Be- und Verarbeitung land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse, vor allem die Erzeugung von Strom im Rahmen der erneuerbaren Energien.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Die Vorstandsmitglieder sind befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Markus Oster
Theilenhofen - Wachstein
Vorstand
Gerhard Siebentritt
Theilenhofen - Wachstein
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung errichtet am 11.04.2010.
Die Generalversammlung vom 13.07.2010 hat die Änderung der Satzung beschlossen. § 4 (Vorstand) wurde hinsichtlich der allgemeinen Vertretungsregelung ergänzt.
Die Generalversammlung vom 19.12.2013 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 1 (Name, Sitz, Gegenstand, Geschäftsjahr) und 4 (Vorstand) sowie 5 (Bevollmächtigter).