Die Gesellschafter vertreten gemeinsam. Ein geschäftsführender Gesellschafter ist stets einzelvertretungsbefugt, auch bei Bestellung weiterer geschäftsführender Gesellschafter und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Nicht geschäftsführende Gesellschafter sind bei Bestellung eines geschäftsführenden Gesellschafters von der Vertretung ausgeschlossen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Gesellschafter(in)
Gerhard Wolf
Pottenstein
von der Vertretung ausgeschlossen Gesellschafter(in)
Klaus Untner
Reichenschwand
von der Vertretung ausgeschlossen Gesellschafter(in)
Karl-Heinz Taubmann
Königstein
von der Vertretung ausgeschlossen Gesellschafter(in)
Stefan Zimmermann
Happurg
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.