Handelsregister · HRB 4924
Chronologischer Auszug
W & G Fashion GmbH · Amtsgericht Bayreuth
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) W & G Fashion GmbH b) Bayreuth Geschäftsanschrift: Hohenzollernring 58, 95444 Bayreuth c) Der Groß- und Einzelhandel mit Textilien und Lederwaren aller Art und artverwandten Artikeln sowie Accessoires. | 25.000,00 EUR a) | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Weigel, Hans-Jürgen, Neustadt b. Coburg, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Gruber, Dietmar, Neustadt b.Coburg, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Die Gesellschafterversammlung vom 02.06.2009 hat die Änderung des § 1 (Sitz, bisher Coburg, Amtsgericht Coburg HRB 4068) der Satzung beschlossen. | a) 21.07.2009 Potzel | |
| 2 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bayreuth vom 07.12.2009 (Az. IN 509/09) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 10.12.2009 Hertrampf | ||||
| 3 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bayreuth vom 06.04.2010 (Az. IN 509/09) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach §§ 32 HGB, 65 GmbHG. | a) 08.04.2010 Osterndorff | ||||
| 4 | b) Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bayreuth vom 10.07.2023 (Az. IN 509/09) nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren aufgehoben. | a) 17.08.2023 Weber |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.