die Entwicklung und der Vertrieb von elektronischen Steuerungen aller Art.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann Einzelvertretung beschließen und Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Thomas Helpenstein
Grevenbroich
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Johan Andreas Lázár
Neuss
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
entstehend durch Ausgliederung des Unternehmens unter der Firma W.E.St. Elektronische Steuerungen e.K. mit Sitz in Niederkrüchten (Amtsgericht Mönchengladbach HR A 5473) aus dem Vermögen des Inhabers Ulrich Walter, Niederkrüchten, nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 21.11.2006 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tage. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit ihrer Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 02.04.2007 wirksam geworden.
Unternehmensvertrag
Mit der LHI W.E.St. GmbH mit Sitz in Neuss (Amtsgericht Neuss HRB 20280) als herrschendem Unternehmen ist am 17.02.2020 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen worden, dem die Gesellschafterversammlung vom selben Tage zugestimmt hat.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.