Handelsregister · HRB 45364

Chronologischer Auszug

W. Bornemann EDV-Handelsgesellschaft mbH · Amtsgericht Frankfurt am Main

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 11.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
W. Bornemann EDV-Handelsgesellschaft
mbH

b)
Frankfurt am Main

c)
Handel mit Geräten der elektronischen
Datenverarbeitung, soweit nicht eine
besondere Erlaubnispflicht besteht.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Bornemann, Wolfgang, Kaufmann, Bevern
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 17.10.1992 zuletzt geändert am
25.05.1998
a)
23.09.2004
Drescher

b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.

Gesellschaftsvertrag
Blatt 6 ff. Sonderband
2b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (810 IN
602/04) vom 07.09.2004 ist über das Vermögen der
Gesellschaft die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet
und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
a)
24.09.2004
Dinges-Król
3b)
Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt
am Main (Az. 810 IN 602/04 B) vom 22.07.2005 ist die
Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der
Gesellschaft mangels Masse abgelehnt.

Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Von Amts wegen eingetragen.
a)
22.12.2005
Simon
4b)
Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen
Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
a)
26.01.2016
Leifert

b)
Fall 5
5b)
Die Löschung der Gesellschaft ist gemäß § 395 Absatz 1
FamFG von Amts wegen gelöscht.
a)
12.09.2018
Schollmeyer

b)
Fall 7

Von Amts wegen
eingetragen:
Eintragung vom
26.01.2016 auf Grund
Beschlussses des
Oberlandesgerichts
Frankfurt am Main vom
03.05.2018, Az. 20 W
337/16, gelöscht.
6b)
Geschäftsanschrift:
Uhrendorf 3, 25573 Beidenfleth
Bestellt als

empfangsberechtigte Person:
Westphal, Karl D., Uhrendorf 3, 25573
Beidenfleth
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun:
Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die
Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren
bestellt, so wird die Gesellschaft durch die
Liquidatoren gemeinsam vertreten.

b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Bornemann, Wolfgang, Kaufmann, Bevern
Bestellt als
Liquidator:
Westphal, Karl Dietrich, Beidenfleth, *XX.XX.XXXX
a)
29.08.2019
Hornburg

b)
Fall 8

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.