Handelsregister · HRB 9711
Chronologischer Auszug
W. Althoff GmbH Steuerberatungsgesellschaft · Amtsgericht Duisburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) M. Bubacz Steuerberatungsgesellschaft mbH b) Dinslaken c) die Steuerberatung mit allen damit zusammenhängenden Aufgaben. Die Gesellschaft darf keine Tätigkeit ausüben, die mit dem Beruf eines Steuerberaters nicht vereinbar ist (§ 72 i.V.m. § 57 Abs. 2 und 4 StBerG). Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte und Rechtshandlungen vorzunehmen, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes dienlich oder das Unternehmen zu fördern geeignet erscheinen. Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Berufsgesellschaften erwerben, sich an solchen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten. | 50.000,00 DEM | a) Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Die Gesellschaft muß von Steuerberatern verantwortlich geführt werden und zwar durch einen oder mehrere zur Alleinvertretung berechtigte Steuerberater oder durch mehrere zur gemeinschaftlichen Vertretung berechtigte Steuerberater. Anderen Personen als Steuerberatern darf die Befugnis, die Gesellschaft allein zu vertreten, nicht eingeräumt werden. Geschäftsführer, die nicht Steuerberater sind, dürfen die Gesellschaft nur gemeinschaftlich mit einem Steuerberater vertreten. Gleiches gilt für Prokuristen, die nicht Steuerberater sind, § 50 Abs. 2, 3 und 4 StBerG. Neben Steuerberatern können auch Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Steuerbevollmächtigte Geschäftsführer sein (§ 50 Abs. 2 StBerG). Die oberste Landesbehörde kann nach Anhörung der Berufskammer genehmigen, daß ferner besondere befähigte Kräfte anderer Fachrichtungen, die nicht Steuerberater sind, neben Steuerberatern Geschäftsführer von Steuerberatungsgeselschaften werden. Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn die besondere Fachkunde fehlt oder die persönliche Zuverlässigkeit nicht vorhanden ist (§ 50 Abs. 3 StBerG). Die Zahl der unter Absatz 2 und 3 fallenden Geschäftsführer darf die Zahl der Steuerberater unter den Geschäftsführern nicht übersteigen (§ 50 Abs. 4 StBerG). b) Geschäftsführer: Bubacz, Manfred, Steuerberater, Dinslaken einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer: Wiebe, Annette, Steuerberaterin, Dinslaken einzelvertretungsberechtigt; Geschäftsführer: Althoff, Winfried, Steuerberater, Oberhausen einzelvertretungsberechtigt; | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 09.10./18.12.1980/30.01.1981, zuletzt geändert am 07.03.1997. | a) 30.01.2003 Schürken b) Tag der ersten Eintragung in Dinslaken: 27.03.1981 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes (HR B 1430) des Amtsgerichts Dinslaken getreten. SB Bl. 35-38 | |
| 2 | a) M. Bubacz GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft c) 1. Gegenstand des Unternehmens sind die geschäftsmäßigen Hilfeleistungen in Steuersachen, die betriebswirtschaftliche Prüfungstätigkeit, die Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen sowie die damit zu vereinbarenden Tätigkeiten gemäß § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG sowie § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 WPO. 2. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte und Rechtshandlungen vorzunehmen, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes dienlich oder das Unternehmen zu fördern geeignet erscheinen. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters und des Wirtschaftsprüfers nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten im Sinne von § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG und § 43 a Abs. 3 Nr. 1 WPO, wie Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. 3. Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Berufsgesellschaften erwerben und sich an solchen beteiligen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Vorraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit beruflicher Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung sein (§ 34 Abs. 2 StBerG, §§ 3 Abs. 3, 47 WPO). | 26.000,00 EUR | a) Die Gesellschaft muss von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern verantwortlich geführt werden (§ 32 Abs. 3 Satz 2 StBerG; § 1 Abs. 3 Satz 2 WPO). Die verantwortliche Führung umfasst die Geschäftsführung und die Vertretung der Gesellschaft. Als Geschäftsführer sind Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zu bestellen (§ 50 Abs. 1 Satz 1 StBerG; § 28 Abs. 1 Satz 1 WPO). Mindestens ein Geschäftsführer, der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ist, muss seine berufliche Niederlassung am Sitz der Gesellschaft haben (§ 50 Abs. 1 Satz 2 StBerG; § 28 Abs. 1 Satz 2 WPO). Die Zahl der Geschäftsführer, die nicht Steuerberater sind, darf die Zahl der Steuerberater unter den Geschäftsführern nicht übersteigen (§ 50 Abs. 4 StBerG). Zugleich darf die Zahl der Geschäftsführer, die nicht Wirtschaftsprüfer sind, die Zahl der Geschäftsführer, die Wirtschaftsprüfer sind, nicht erreichen (§ 28 Abs. 2 Satz 3, 1. Halbsatz WPO). Sind nur zwei Geschäftsführer bestellt, so genügt Parität (§ 28 Abs. 2 Satz 3, 2. Halbsatz WPO). Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch ihn allein vertreten. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Abweichend davon kann die Gesellschafterversammlung Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilen. Die Gesellschafterversammlung kann auch einzelne oder alle Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. Wird die Gesellschaft durch einen Geschäftsführer allein vertreten, muss dieser Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sein. Wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten, muss mindestens einer der Geschäftsführer Steuerberater und Wirtschaftsprüfer oder jeweils der eine Geschäftsführer Steuerberater und der andere Geschäftsführer Wirtschaftsprüfer sein. Wird die Gesellschaft durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten, muss der Geschäftsführer Steuerberater und Wirtschaftsprüfer oder jeweils der eine Vertreter Steuerberater und der andere Wirtschaftsprüfer sein. b) Nach Änderung der besonderen Vertretungsbefugnis weiterhin Geschäftsführer: Althoff, Winfried, Oberhausen, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Wiebe, Annette, geb. Tramm, Dinslaken, *XX.XX.XXXX | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer, der Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater ist, und mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Wiebe, Annette, Dinslaken, *XX.XX.XXXX | a) Durch Beschluß der Gesellschafterversammlung vom 03.01.2005 wurde der Gesellschaftsvertrag vollständig aufgehoben und neu gefasst. Insbesondere geändert wurden: § 1 Satz 1 - Firma und Sitz § 2 - Gegenstand des Unternehmens § 7 - Verantwortliche Führung § 8 - Geschäftsführung § 9 - Vertretung Die Gesellschafterversammlung hat am 03.01.2005 ferner beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 5 (Stammkapital und Stammeinlagen) zu ändern. | a) 07.04.2005 Dr. Rausch b) SB Bl. 118 - 142 |
| 3 | b) Geschäftsanschrift: Am Rutenwall 2, 46535 Dinslaken | Prokura erloschen: Wiebe, Annette, Dinslaken, *XX.XX.XXXX | a) 01.06.2012 Ganswindt | |||
| 4 | a) Die Gesellschafterversammlung vom 29.12.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital und Stammeinlagen), § 11 (Beschlussfassung), § 15 (Verfügung über Geschäftsanteile) und § 18 (Abfindung) beschlossen. | a) 19.06.2012 Culemann | ||||
| 5 | a) Die Gesellschafterversammlung vom 23.05.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 15 Absatz 1 (Verfügung über Geschäftsanteile) beschlossen. | a) 19.06.2012 Culemann | ||||
| 6 | a) Die Gesellschafterversammlung vom 10.09.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 Abs. 2 (Stammkapital, Stammeinlagen), § 11 Abs. 2 (Beschlussfassung) und § 18 Abs. 1 Satz 2 und 3 (Verfügung über Gschäftsanteile) beschlossen. | a) 15.01.2014 Culemann | ||||
| 7 | a) W. Althoff GmbH Steuerberatungsgesellschaft c) die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG | a) Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. b) Nicht mehr Geschäftsführer: Bubacz, Manfred, Steuerberater, Dinslaken | a) Die Gesellschafterversammlung vom 02.01.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1 (Firma und Sitz) und Ziffer 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Gleichzeitig wurde eine Änderung in Ziffer 9 (Vertretung) beschlossen und der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst. | a) 20.02.2018 Culemann |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.