Handelsregister · HRB 301502

Registerinformationen

VULCANIC-TRIATHERM GmbH · Amtsgericht Jena

Unternehmen

Stammdaten

Firma
VULCANIC-TRIATHERM GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschrankter Haftung (GmbH)
Sitz
Sonneberg
Geschäftsanschrift
Flurstraße 9, 96515 Sonneberg

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 301502
Gericht
Amtsgericht Jena
Letzte Eintragung
05.05.2023
Abrufstand
01.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

die Herstellung, der Einkauf und der Vertrieb von Waren und Erzeugnissen der elektrotechnischen und metallverarbeitenden Industrie, insbesondere von industriellen elektrowärmetechnischen Anlagen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschaftsfuhrer(in)

Andreas Fischer

Sonneberg

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschafte abzuschlie?en
Geschaftsfuhrer(in)

Christopher Molnar

Coraopolis

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschafte abzuschlie?en

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 02.07.1991 zuletzt geändert am 18.12.2001
  • Die Gesellschafterversammlung vom 15.11.2006 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) sowie 13 (Bekanntmachungen) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 26.02.2008 hat die Änderung des § 8 (Geschäftsführungsbefugnis) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 25.03.1992. Dieses Blatt ist unter Änderung der örtlichen Zuständigkeit auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Gesellschaftsvertrag Bl. 16 ff. SB
  • Gesellschaftsvertrag Bl. 48 SB;

Sonstige Rechtsverhaltnisse

  • Die Gesellschafterversammlung vom 15.11.2006 hat in punktueller Abweichung von § 11 Abs. 1 der Satzung einen satzungsdurchbrechenden Geweinnverwendungsbeschluss gefasst.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.