Handelsregister · VR 31087 früher Amtsgericht Geldern
Chronologischer Auszug
VSR-Gewässerschutz e. V. · Amtsgericht Kleve
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Verein zum Schutze des Rheins und seiner Nebenflüsse e.V. b) Geldern | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind drei Vorsitzende, jeder ist alleinvertretungsberechtigt. b) Vorsitzender: Gülzow, Harald, Geldern, *XX.XX.XXXX Vorsitzende: Bareiß-Gülzow, Susanne, Geldern, *XX.XX.XXXX Vorsitzender: van Dalen, Fred, Kamp-Lintfort, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 22.08.1981 | a) 05.11.2009 Rademacher b) Tag der ersten Eintragung: 22.04.2004 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 1087 Amtsgericht Geldern getreten. |
| 2 | a) Verein zum Schutze des Rheins und seiner Nebenflüsse e.V. (VSR-Gewässerschutz) | a) 21.02.2011 Linsel b) Gemäß der Anmeldung vom 16.12.2003 von Amts wegen ergänzt. | ||
| 3 | a) VSR-Gewässerschutz e. V. | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. b) Nicht mehr Vorsitzender: van Dalen, Fred, Kamp-Lintfort, *XX.XX.XXXX Geändert; nunmehr gewählt als Stellvertreter: Gülzow, Harald Franz, Geldern, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 14.04.2018 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in §§ 1 (Name und Sitz), 2 (Vereinszweck), 7 (Der Vorstand), und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen. | a) 01.06.2018 Kalläne b) Vorstandswahlen vom 14.04.2018 Blatt 189 Satzungsänderungsbeschluss Blatt 189 Wortlaut der Satzung Blatt 197 - 201 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.