Verwaltung anderer operativer Gesellschaften inklusive Übernahme von Leitungsfunktionen in solchen Gesellschaften; Erwerb und Verwaltung von Immobilien sowie Verwaltung von Vermögen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Dies gilt auch für Liquidatoren.
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 10.03.2021.
Freitext
Von Amts wegen gemäß § 384 Abs. 2 FamFG vermerkt: Die bisherigen Geschäftsführer vertreten die Gesellschaft nunmehr als Liquidatoren. Die allgemeine Vertretungsregelung der Geschäftsführer gilt für die Liquidatoren gemäß Gesellschaftsvertrag.
Insolvenz
Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Würzburg vom 15.01.2024 (Az. IN 245/23) ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.