Handelsregister · HRB 254604
Chronologischer Auszug
VSG Altglienicke Berlin Fußball GmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) VSG Altglienicke Berlin Fußball GmbH b) Berlin Geschäftsanschrift: Grünauer Straße 63, 12524 Berlin c) Gegenstand des Unternehmens ist im Fall des Aufstiegs in die 2. Bundesliga / Bundesliga der Lizenzfußball und bei Zugehörigkeit unterhalb der Bundesliga und 2. Bundesliga der Vertragsspielerfußball, soweit Satzungen und Ordnungen des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), des Nordostdeutschen Fußballverbandes (NOFV) sowie des Berliner Fußball Verbandes (BFV) dies zulassen, auch der in deren Spielklassen betriebene Fußballsport. Soweit die sportlichen Voraussetzungen vorliegen, soll durch den Unterhalt einer eigenen 1. Mannschaft als Lizenzspielermannschaft am Lizenzspielbetrieb der Fußballbundesligen, dem Spielbetrieb der 3. Liga oder Regionalliga, an den Wettbewerben um den lokalen Liga-Pokal und den DFB-Pokal teilgenommen werden. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten und sich an anderen Unternehmen, die nicht Lizenznehmer des Ligaverbands und/oder Inhaber einer Zulassung des DFB sind, beteiligen. Die Gesellschaft erwirbt mit der Lizenz für die Teilnahme am Spielbetrieb der Bundesliga oder 2. Bundesliga im Falle des Aufstiegs in eine der beiden Spielklassen die ordentliche Mitgliedschaft im Ligaverband. Das Unternehmen unterwirft sich der Satzung, dem Statut, den Ordnungen und Durchführungsbestimmungen des Ligaverbandes, des DFB, des NOFV, des BFV sowie den Entscheidungen und den Beschlüssen der Organe dieser Verbände und der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH (DFL) als Beauftragter des Ligaverbandes. Das Unternehmen ist im Falle des Aufstiegs in die 3. Liga und eines weiteren Aufstiegs in die 2. Bundesliga bzw. Bundesliga der Strafgewalt des Ligaverbandes und des DFB unterworfen, bei der Zugehörigkeit zur Regionalliga der des NOFV. Die Regelungen des zwischen dem Ligaverband und dem DFB geschlossenen Grundlagenvertrags sind für die Gesellschaft ebenfalls verbindlich bei einem Aufstieg in die 2. Bundesliga bzw. Bundesliga. Ausgeschlossen sind nach dem Kreditwesengesetz erlaubnispflichtige Tätigkeiten. | 25.000 EUR | a) Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. b) Geschäftsführer: 1. Böhm, Daniel, *XX.XX.XXXX, Berlin mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom: 20.04.2023 | a) 13.07.2023 Berge | |
| 2 | 408.534,00 EUR | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21.02.2024 ist das Stammkapital um 383.534,00 EUR auf 408.534,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital). b) Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 21.02.2024 das Teilvermögen (Teilbetrieb "Vertragsspielerabteilung") von dem Volkssport Gemeinschaft Altglienicke e.V. mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, VR 11771 B) übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. | a) 16.05.2024 von La Chevallerie | |||
| 3 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 26.11.2024 (AZ: 36v IN 6717/24) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 03.12.2024 Hahnewald | ||||
| 4 | b) Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Bestimmung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 13.12.2024 (AZ: 36v IN 6717/24) aufgehoben. | a) 20.12.2024 Kaiser |
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