Geschäftsführung und Beteiligung an der in Gründung befindlichen Firma VSB Baugesellschaft mbH u. Co.KG. in Marklohe, Ausführung von Bauarbeiten jeder Art im Hoch-, Tief- und Landschaftsbau, insbesondere die Ausführung von Kamin-, Fliesen- und Verblendarbeiten sowie alle Geschäfte, die im wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Gegenstand des Unternehmens stehen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Volker Kluge
Neustadt a. Rbge.
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Rüdiger Kluge
Wedemark
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Den Geschäftsführern kann jeweils Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Den Geschäftsführern kann jeweils die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gesellschaftsvertrag Bl. 4-6, Beschlüsse Bl. 98 ff Sdbd. Tag der ersten Eintragung: 23.07.1980 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.07.2006.
Geschäftsanschrift von Amts wegen gemäß § 3 Abs. 1 S. 3 EGGmbHG eingetragen.
Geschäftsanschrift von Amts wegen gemäß § 3 Abs. 1 S. 3 EGGmbHG eingetragen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 13.03.1980 zuletzt geändert am 28.03.2003
Sonstige Rechtsverhältnisse
Jeder Gesellschafter ist berechtigt, das Gesellschaftsverhältnis mit einer Frist von 12 Monaten auf den Schluss eines Kalenderjahres durch eingeschriebenen Brief an die Gesellschaft zu kündigen, erstmals jedoch bis zum 31.12.1985. Macht keiner der Gesellschfter von dem Kündigungsrecht zum 31.12.1985 Gebrauch, so verlängert sich der Gesellschaftsvertrag jeweils um weitere 5 Jahre, sofern er nicht mit einer Frist von 12 Monaten auf den Schluss eines Kalenderjahres durch eingeschriebenen Brief an die Gesellschaft gekündigt wird.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.