Handelsregister · HRB 8182

Chronologischer Auszug

Vredo Deutschland GmbH · Amtsgericht Braunschweig

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 03.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Giesen + Co. Landmaschinenvertrieb
GmbH

b)
Evessen

c)
Handel mit landwirtschaftlichen Maschinen
jeder Art
100.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.

b)
Geschäftsführer:
de Vree, Johannes, Dodewaard/NL, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 25.11.1996 zuletzt geändert am
14.10.1999
a)
22.09.2005
Meißner

b)
Gesellschaftsvertrag
Blatt 38 ff. Sonderband
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
22.09.2005.
2a)
Geändert, nun:
Vredo Deutschland GmbH
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 04.10.2005 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziff. 1 und mit ihr
die Änderung der Firma beschlossen.
a)
06.12.2005
Köke

b)
Beschluss Bl. 50 ff.,
Neufassung
Gesellschaftsvertrag Bl.
51 ff. Sdb.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.