Handelsregister · GnR 338

Registerinformationen

VR Wohnungsgenossenschaft der Metropolregion Nürnberg eG · Amtsgericht Nürnberg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
VR Wohnungsgenossenschaft der Metropolregion Nürnberg eG
Rechtsform
Eingetragene Genossenschaft
Sitz
Nürnberg

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
GnR 338
Gericht
Amtsgericht Nürnberg
Letzte Eintragung
26.07.2024
Abrufstand
25.01.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch die Schaffung von Möglichkeiten zur Investition im Bereich des sozialen Wohnungsbaus. Die Genossenschaft kann Grundstücke und Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungsund lmmobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann lnhaberschuldverschreibungen an ihre Mitglieder ausgeben. Sie kann ihren Mitgliedern Genussrechte, die keinen unbedingten Rückzahlungsanspruch beinhalten, gewähren. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Liquidator(in)

Heinz Tilgner

Nürnberg

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung errichtet am 13.11.2017 mit Nachtrag vom 06.12.2017.

Insolvenz

  • Die Genossenschaft ist aufgelöst.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.