Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Einlagen; b) die Gewährung von Krediten aller Art; c) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; d) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; e) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; f) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung, Vermögensverwaltung sowie Vermögensnachfolgekoordinierung und -begleitung; g) Testamentsvollstreckung; h) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten sowie der Erwerb und die Veräußerung, Vermietung, Verpachtung und Verwaltung von Immobilienvermögen sowie die Entwicklung von Immobilien; i) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen; j) die Waldbewirtschaftung k) der gemeinschaftliche Einkauf und Verkauf landwirtschaftlicher Bedarfsartikel und Erzeugnisse; l) der Handel mit sonstigen Waren und Erbringung sonstiger Dienstleistungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gesetzlich vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Hans-Peter Beyrer
Weiler-Simmerberg
Vorstand
Martin Öfner
Rot
Zweigniederlassung
Bayerische Bodenseebank, Zweigniederlassung der VR SüdBank eG
Lindau (Bodensee)
Zweigniederlassung
Raiffeisenbank Westallgäu, Zweigniederlassung der VR SüdBank eG
Weiler-Simmerberg
Vorstand
Hans-Martin Blättner
Miltenberg
Vorstand
Armin Mesmer
Wasserburg (Bodensee)
Prokurist(in)
Martin Janke
Langenargen
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Prokurist(in)
Andreas Skutecki
Weißenhorn
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 29.03.1903 zuletzt geändert am 28.11.2001
Die Generalversammlung vom 25.05.2004 hat die Änderung des Statuts in § 46 (Bekanntmachungen) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 20.07.2005 hat die Änderung des Statuts in § 26 c (Wahlturnus und Zahl der Vertreter) nach Maßgabe des eingereichten Protokolls beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 12.09.2007 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurden insbesondere geändert: § 2 (Zweck und Gegenstand) sowie § 15 (Vertretung).
Die Vertreterversammlung vom 21.06.2017 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: § 2 (Zweck und Gegenstand) und § 26 c (Wahlturnus und Zahl der Vertreter).
Die Vertreterversammlung vom 27.06.2018 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 11 (Rechte der Mitglieder), 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), 19 (Willensbildung), 22 (Aufgaben und Pflichten), 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), 26 b (Wählbarkeit), 26 d (Aktives Wahlrecht), 26 e (Wahlverfahren), 26 f (Amtsdauer, Beginn und Ende des Vertreteramtes), 28 (Einberufung und Tagesordnung), 35 (Versammlungsniederschrift), 42 (Jahresabschluss und Lagebericht) und § 46 (Bekanntmachungen).
Die Vertreterversammlung vom 22.06.2021 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 2 (Zweck und Gegenstand), 10 (Auseinandersetzung), 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), 27 (Frist und Tagungsort), 28 (Einberufung und Tagesordnung), 33 (Abstimmungen und Wahlen), 35 (Versammlungsniederschrift), 36 (Teilnahme der Verbände); neu eingefügt wurden: § 36 a (Schriftliche oder elektronische Durchführung der Vertreterversammlung (virtuelle Vertreterversammlung), elektronische Teilnahme an einer Präsenzversammlung), § 36 b (Schriftliche oder elektronische Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur als Präsenzveranstaltung durchgeführten Vertreterversammlung) und § 36 c (Übertragung der Vertreterversammlung in Bild und Ton); desweiteren geändert wurden §§ 40 (Nachschusspflicht) und 42 (Jahresabschluss und Lagebericht).
Die Vertreterversammlung vom 22.06.2023 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden hierbei: § 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), § 19 (Willensbildung), § 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), § 27 (Frist und Tagungsort), § 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 33 (Abstimmungen und Wahlen), § 35 (Versammlungsniederschrift), § 36 a (Virtuelle Versammlung, hybride Versammlung und Versammlung im gestreckten Verfahren), § 36 c (Teilnahme von Aufsichtsratsmitgliedern an einer Präsenzversammlung in Bild und Ton und Übertragung der Vertreterversammlung in Bild und Ton), § 40 (Nachschusspflicht). § 46 (Bekanntmachungen).
Die Vertreterversammlung vom 25.06.2024 mit Nachtrag vom 21.08.2024 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: § 1 (Firma, Sitz und Zweigniederlassungen) § 2 (Zweck und Gegenstand) § 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands) § 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis) § 22 (Aufgaben und Pflichten) § 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat) § 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats) § 25 (Konstituierung, Beschlussfassung) § 26 e (Wahlverfahren) § 28 (Einberufung und Tagesordnung) § 30 (Gegenstände der Beschlussfassung) § 31 (Mehrheitserfordernisse) § 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben). Neu eingefügt wurde: § 1 a (Ausgestaltung der Zweignieder- lassungen).
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Generalversammlung vom 21.06.1994 beschloss nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.05.1994 die Verschmelzung der Genossenschaft als übernehmende Genossenschaft mit der Raiffeisenbank Stiefenhofen eG, Stiefenhofen, als übertragende Genossenschaft.
Die Raiffeisenbank Westallgäu eG, Sitz: Weiler/Allgäu (AG Kempten GnR 1050) als übertragende Genossenschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.07.1996 und des Beschlusses ihrer Vertreterversammlung vom 25.06.1996 sowie des Beschlusses der Generalversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 26.06.1996 mit der Genossenschaft als übernehmende Genossenschaft verschmolzen.
Die Raiffeisenbank Heimenkirch Ellhofen eG mit dem Sitz in Heimenkirch (Amtsgericht Kempten GnR 1055) als übertragende Genossenschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.06.2004 sowie des Beschlusses ihrer Generalversammmlung vom 12.05.2004 und des Beschlusses der Vertreterversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 25.05.2004 mit der Genossenschaft als übernehmende Genossenschaft verschmolzen.
Die Bayerische Bodenseebank -Raiffeisen- eingetragene Genossenschaft mit dem Sitz in Lindau (B) (Amtsgericht Kempten (Allgäu) GnR 1009) als übertragende Genossenschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 05.07.2024 sowie des Beschlusses ihrer Generalversammlung vom 19.06.2024 und des Beschlusses der Vertreterversammmlung der übernehmenden Genossenschaft vom 25.06.2024 mit der Genossenschaft als übernehmende Genossenschaft verschmolzen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 01.04.1903. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Statut Bl. 467/474 SB.
Anmeldung Bl. 492/495 SB
Anmeldung Bl. 498/499 SB
Verschmelzungsvertrag Bl. 500/510 SB
Beschlüsse Bl. 511/555 SB
Anmeldung Bl. 565/566 SB
Anmeldung Bl. 567/568 u. 572/573 SB
Beschluß Bl. 569/571 SB
Anmeldung Bl. 575/579 SB
Anmeldung Bl. 574/575 SB
Beschluß Bl. 576/579 SB
Anmeldung Bl. 580/582 SB
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.