Die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder. Die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere: a. die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Einlagen; b. die Gewährung von Krediten aller Art; c. die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; d. die Durchführung des Zahlungsverkehrs; e. die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; f. die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; g. der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; h. die Vermittlung oder der Verkauf von Baufinanzierungen, Immobilien, Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen; i. der Erwerb, die Erschließung, die Bebauung, die Belastung und die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, sowie die Vermietung von Immobilien. Der Geschäftsbetrieb kann auf Nichtmitglieder ausgedehnt werden.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Zwei Vorstandsmitglieder vertreten die Genossenschaft gemeinschaftlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
295
VR Bank Uetersen, Zweigniederlassung der VR Bank in Holstein eG
295
VR Bank Quickborn, Zweigniederlassung der VR Bank in Holstein eG
295
VR Bank Schenefeld, Zweigniederlassung der VR Bank in Holstein eG
295
VR Bank Halstenbek, Zweigniederlassung der VR Bank in Holstein eG
295
Volksbank Norderstedt Zweigstelle der VR Bank in Holstein eG
Norderstedt
295
Volksbank eG Zweigstelle der VR Bank in Holstein eG
Elmshorn
274
Uwe Augustin
Kummerfeld
274
Stefan Witt
Kollmar
274
Andreas Jeske
Lohbarbek
274
Ingmar Kampling
Hitzhusen
285
Markus Bautz
Pinneberg
Prokura gemeinsam mit einem Vorstand 285
Thorsten Raschke
Schenefeld
Prokura gemeinsam mit einem Vorstand 285
Patrick Osterland
Pinneberg
Prokura gemeinsam mit einem Vorstand 285
Norbert Krüger
Wilster
Prokura gemeinsam mit einem Vorstand 285
Tim Stahl
Klein Offenseth-Sparrieshoop
Prokura gemeinsam mit einem Vorstand 285
Frank Möller
Uetersen
Prokura gemeinsam mit einem Vorstand 285
Peter Schmidt
Stuvenborn
Prokura gemeinsam mit einem Vorstand 285
Karsten Schendel
Adendorf
Prokura gemeinsam mit einem Vorstand
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
024
Folgende Genossenschaften sind bisher auf die Genossenschaft verschmolzen: 1) Die Volksbank Uetersen eG durch Aufnahme nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.12.1990. 2) Die Raiffeisenbank e.G. mit Sitz in Quickborn/Krs. Pinneberg (Amtsgericht Pinneberg, GnR 103 PI) - als übertragender Rechtsträger - ist mit dieser Genossenschaft - als übernehmender Rechtsträger - durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes gemäß § 20 UmwG im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme gemäß Verschmelzungsvertrag vom 09.10.2000, dem die Vertreterversammlungen vom 11.12.2000 bzw. 12.12.2000 jeweils zugestimmt haben, verschmolzen. 3) Die VR-Bank Halstenbek-Schenefeld eG (Amtsgericht Pinneberg, GnR 105 PI) - als übertragender Rechtsträger - ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.05.2005 sowie den Beschlüssen der Vertreterversammlung der übertragenden Genossenschaft vom 13.06.2005 und der Vertreterversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 16.06.2005 mit dieser Genossenschaft - als übernehmender Rechtsträger - verschmolzen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.06.2014 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Volksbank eG mit Sitz in Elmshorn (Amtsgericht Pinneberg GnR 101 EL) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Genossenschaft verschmolzen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.06.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse der Vertreterversammlung der übertragenden Genossenschaft vom 06.06.2019 und der Vertreterversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 12.06.2019 ist die Raiffeisenbank eG mit Sitz in Bad Bramstedt (Amtsgericht Kiel, GnR 551 KI) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Genossenschaft verschmolzen.
007
Die Nachschusspflicht der Mitglieder ist auf die Haftsumme beschränkt. Die Haftsumme für jeden Geschäftsanteil beträgt 50,00 EUR.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.