Die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Einlagen; b) die Gewährung von Krediten aller Art; c) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; d) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; e) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; f) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; g) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; h) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen; i) der Handel mit Waren- und Dienstleistungen; j) die Durchführung von Immobiliengeschäften.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Zweigniederlassung
Volksbank Sonneberg e.G., Zweigniederlassung der VR-Bank Coburg eG
Sonneberg
Prokurist(in)
Evelyn Loose
Sonneberg
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Prokurist(in)
Gerd Wendel
Marktgraitz
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Vorstand
Norbert Schug
Coburg
Prokurist(in)
Stefan Krautwurst
Tettau
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Prokurist(in)
Christian Strauß
Suhl
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Vorstand
Matthias Herpich
Geroldsgrün
Prokurist(in)
Michael Forkel
Weidhausen b.Coburg
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 11.07.1975 zuletzt geändert am 28.06.2001
Die Vertreterversammlung vom 28.06.2001 hat die Änderung des Statuts beschlossen. Geändert wurden:§ 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben) und § 40 (Beschränkte Nachschußpflicht).
Die Vertreterversammlung vom 22.06.2006 hat die Änderung des Statuts beschlossen. Geändert wurden: §§ 1 ( Firma und Sitz), 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben) und 40 (Beschränkte Nachschußpflicht).
Die Vertreterversammlung vom 21.05.2007 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 28.04.2011 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurde § 10 (Auseinandersetzung).
Die Vertreterversammlung vom 13.05.2015 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurde § 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats).
Die Vertreterversammlung vom 22.06.2023 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 2 (Zweck und Gegenstand), 10 (Auseinandersetzung), 11 (Rechte der Mitglieder), 15 (Vertretung), 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), 19 (Willensbildung), 22 (Aufgaben und Pflichten), 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), 26b (Wählbarkeit), 26d (Aktives Wahlrecht), 26e (Wahlverfahren), 26f (Amtsdauer, Beginn und Ende des Vertreteramtes) , 27 (Frist und Tagungsort), 28 (Einberufung und Tagesordnung), 33 (Abstimmungen und Wahlen), 35 (Versammlungsniederschrift), 36 (Teilnahme der Verbände), 36a (Virtuelle Versammlung, hybride Versammlung und Versammlung im gestreckten Verfahren, 36b (Schriftliche oder elektronische Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur als Präsenzveranstaltung durchgeführten Vertreterversammlung), 36c (Teilnahme von Aufsichtsratsmitgliedern an einer Präsenzversammlung in Bild und Ton und Übertragung der Vertreterversammlung in Bild und Ton) 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben), 40 (Beschränkte Nachschusspflicht), 42 (Jahresabschluss und Lagebericht) und 46 (Bekanntmachungen).
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Vertreterversammlung vom 27.Juni 2000 hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrags vom 30.Juni 2000 die Verschmelzung der Genossenschaft mit der Raiffeisenbank Großwalbur eG mit dem Sitz in Meeder durch Aufnahme beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 28.Juni 2001 hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrags vom 03.Juli 2001 die Verschmelzung der Genossenschaft mit der Raiffeisenbank Rödental eG mit dem Sitz in Rödental durch Aufnahme beschlossen.
Die Coburger Bank eingetragene Genossenschaft mit dem Sitz in Coburg (Amtsgericht Coburg GnR 1) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.06.2006 sowie des Beschlusses der Vertreterversammmlung vom 22.06.2006 und des Beschlusses der Vertreterversammlung der übertragenden Gesellschaften vom 30.05.2006 mit der Genossenschaft verschmolzen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 22.01.1976. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Statut Bl. 538 ff SB;
Verweis auf die Eintragung beim Gericht am Ort der Zweigniederlassung/en gemäß § 161 Abs. 3 GenG von Amts wegen gelöscht und Postleitzahl zum Sitz der Zweigniederlassung/en gemäß § 26 Nr. 2 GenRegV von Amts wegen ergänzt bei:
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.