Handelsregister · HRB 106575

Registerinformationen

VOT Verkehrstechnik GmbH · Amtsgericht München

Unternehmen

Stammdaten

Firma
VOT Verkehrstechnik GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Weilheim
Geschäftsanschrift
Am Öferl 37-43, 82362 Weilheim

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 106575
Gericht
Amtsgericht München
Letzte Eintragung
09.04.2024
Abrufstand
10.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Herstellung und Vertrieb von Schildern und Signalen aller Art, von Verkehrszeichen und Aufstellvorrichtungen sowie von anderen Artikeln auf dem Gebiet der Verkehrsregelung, Verkehrssicherung und Beschilderung.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Stephan Bremicker

Weilheim

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Prokurist(in)

Andrea Garus

Peißenberg

Einzelprokuramit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 11.04.1994 zuletzt geändert am 10.08.1994
  • Die Gesellschafterversammlung vom 03.02.2004 hat die Umstellung auf Euro und die Herabsetzung des Stammkapitals um 236.291,88 EUR auf 275.000 EUR und die Änderung der §§ 2 (Stammkapital) und 7 (Gesellschafterversammlung, Gesellschafterbeschlüsse) der Satzung beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 07.07.1994. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 7 So.
  • Beschluss Bl. 20 SB; neue Satzung Bl. 21 SB;

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.