Handelsregister · HRA 3810

Chronologischer Auszug

Voß & Voß OHG · Amtsgericht Hagen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Voß & Voß OHG

b)
Schwerte
a)
Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt
einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist
befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

b)
Persönlich haftender Gesellschafter:
Voß, Jutta, Schwerte, *XX.XX.XXXX
Persönlich haftender Gesellschafter:
Dipl.-Ing. Voß, Richard, Schwerte, *XX.XX.XXXX
Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich
haftenden Gesellschafter oder einem anderen
Prokuristen
Voß, Christine, Schwerte, *XX.XX.XXXX
a)
Offene Handelsgesellschaft
Beginn: 29.12.1998

b)
Die Gesellschaft hat am 29.12.1998 jeweils einen
Ergebnisabführungsvertrag mit der "Salzgitter Hydraulikstempel
GmbH" in Schwerte (HRB 1613) und der "Richard Voß
Grubenausbau GmbH" in Schwerte (HRB 1375) abgeschlossen.
a)
16.10.2003
Brink

b)
Tag der ersten
Eintragung: 07.01.1999
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger
Änderung der örtlichen
Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes
(Amtsgericht Schwerte
HRA 1511 ) getreten.
Freigegeben am
16.10.2003.
2b)
Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Gustav-Heinemann-Straße 41, 58239
Schwerte
a)
11.02.2010
Reimann

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.