Handelsregister · VR 21082

Registerinformationen

Vorhang auf e.V. · Amtsgericht Mainz

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Vorhang auf e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Bingen am Rhein

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 21082
Gericht
Amtsgericht Mainz
Letzte Eintragung
13.03.2024
Abrufstand
20.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Anna-Janina Wittan

Bingen am Rhein

Vorstand

Ricarda Rothe

Wiesbaden

Vorstand

Jessica Sarah Wyrwa

Ingelheim am Rhein

Vorstand

Karin Rothe

Bingen am Rhein

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 12.05.1999 zuletzt geändert am 08.09.1999
  • Die Generalversammlung vom 23.01.2007 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Der Vorstand) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 18.02.2014 hat die Änderung der Satzung in § 8 Absatz 5 (Vorstand) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 31.01.2017 hat die Änderung der Satzung in § 11 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 27.03.2022 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Die Mitgliederversammlung) und § 13 (Vergütungen) beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 27.09.1999 Dieses Blatt ist bei gleichzeitiger Konzentration der Registergerichte zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes des Amtsgerichtes Bingen am Rhein VR 1082 getreten. Freigegeben am 19.07.2006.
  • Der Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassierer.
  • Bl. 70-90 d.A. .
  • Ergänzung zur allgemeinen Vertretungsregelung
  • Bl. 95 - 103
  • Fall 7
  • Bl. 154 - 159
  • Bl. 161 - 165
  • Bl. 167 - 172
  • Bl. 185 - 194
  • Bl. 197 - 203

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.