Handelsregister · HRB 43982

Chronologischer Auszug

Vorbohle Verwaltungs-GmbH · Amtsgericht Bielefeld

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Vorbohle Verwaltungs-GmbH

b)
Schloß Holte-Stukenbrock
Geschäftsanschrift:
Lange Straße 5, 33758 Schloß Holte-
Stukenbrock

c)
Die Übernahme und Verwaltung von
eigenen Beteiligungen an Unternehmen,
insbesondere die Übernahme der
persönlichen Haftung und
Geschäftsführung.
Die Gesellschaft ist berechtigt, alle
Geschäfte zu tätigen und Maßnahmen zu
treffen, die dem vorstehenden
Geschäftszweck dienlich und förderlich
sind. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt,
gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu
erwerben oder sich daran zu beteiligen. Sie
kann Zweigniederlassungen errichten.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Dr. Vorbohle, Heinrich, Schloß Holte-
Stukenbrock, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 21.07.2020
a)
10.09.2020
Kopp

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.