Durchführung von Reisen im Linienverkehr, Berufsverkehr und Miet- und Ausflugsverkehr, Vermittlung von Reisen, Veranstaltungen und ähnlichen Leistungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln.
Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Die Gesellschaft hat zwei oder mehrere Geschäftsführer.
Gesellschaftsvertrag Bl. 79-88 des Sdb. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 25.08.2006.
Geschäftsanschrift von Amts wegen gemäß § 3 Abs. 1 S. 3 EGGmbHG eingetragen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 28.02.1975 zuletzt geändert am 31.08.2004
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.