Handelsregister · HRB 121010 früher Amtsgericht Westerstede

Registerinformationen

von Nethen & Oltmanns Fliesenverlegung und -handel GmbH · Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg)

Unternehmen

Stammdaten

Firma
von Nethen & Oltmanns Fliesenverlegung und -handel GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Rastede
Geschäftsanschrift
Königstraße 31, 26180 Rastede

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 121010 früher Amtsgericht Westerstede
Gericht
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg)
Letzte Eintragung
15.10.2012
Abrufstand
21.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Beratung, Planung und Durchführung von Fliesenverlegearbeiten, Plattenverlegung und Mosaikverlegung für den privaten Hausbau und für Geschäftsbauten sowie der Handel mit Baustoffen aller Art, insbesondere Fliesen, Marmor und Granit.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Torsten Nethen

Wiefelstede

einzelvertretungsberechtigt

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
  • Den Geschäftsführern kann jeweils Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden.
  • Gesellschaftsvertrag Blatt 1-13 Sonderband
  • Tag der ersten Eintragung: 24.02.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes 10 HRB 7293 Amtsgericht Westerstede getreten. Freigegeben am 14.11.2005.
  • Geschäftsanschrift von Amts wegen gemäß § 3 Abs. 1 S. 3 EGGmbHG eingetragen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 28.12.1999
  • Die Gesellschafterversammlung vom 03.08.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr) und mit ihr die Sitzverlegung nach Rastede und die Streichung von § 8 (Gründungskosten) beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.