von Nethen & Oltmanns Fliesenverlegung und -handel GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Rastede
Geschäftsanschrift
Königstraße 31, 26180 Rastede
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
HRB 121010 früher Amtsgericht Westerstede
Gericht
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg)
Letzte Eintragung
15.10.2012
Abrufstand
21.10.2025
Quelle
Handelsregister
Tätigkeit
Gegenstand des Unternehmens
Beratung, Planung und Durchführung von Fliesenverlegearbeiten, Plattenverlegung und Mosaikverlegung für den privaten Hausbau und für Geschäftsbauten sowie der Handel mit Baustoffen aller Art, insbesondere Fliesen, Marmor und Granit.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Torsten Nethen
Wiefelstede
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Den Geschäftsführern kann jeweils Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden.
Gesellschaftsvertrag Blatt 1-13 Sonderband
Tag der ersten Eintragung: 24.02.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes 10 HRB 7293 Amtsgericht Westerstede getreten. Freigegeben am 14.11.2005.
Geschäftsanschrift von Amts wegen gemäß § 3 Abs. 1 S. 3 EGGmbHG eingetragen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 28.12.1999
Die Gesellschafterversammlung vom 03.08.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr) und mit ihr die Sitzverlegung nach Rastede und die Streichung von § 8 (Gründungskosten) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.