Handelsregister · HRB 43211
Chronologischer Auszug
von Laer Stiftung Betriebs-gGmbH · Amtsgericht Bielefeld
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) von Laer Stiftung Betriebs-gGmbH b) Bielefeld Geschäftsanschrift: Detmolder Straße 68, 33604 Bielefeld c) (1) Zweck der Gesellschaft ist a. die Förderung der Jugenhilfe; b. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; c. die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege; d. die Förderung der Wohlfahrtspflege; e. die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Jugendhilfe. (2) Der Gesellschaftszweck der Förderung der Jugenhilfe, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie der Wohlfahrtspflege wird durch den Betrieb von sozialpädagogiscen Einrichtungen verwirklicht, insbesondere Kindertagesstätten, stationäre, teilstationäre und ambulante Einrichtungen (Hilfen zur Erziehung) und andere Aktivitäten für Kinder und Jugendliche und deren Familien sowie Maßnahmen zur beruflichen Bildung und Projekte, die den Austausch von Studierenden und pädagogischen Fachkräften innerhalb der Europäischen Union sowie Integrationsmaßnahmen für körperlich, psychisch und geistig behinderte junge Menschen umfassen. (3) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (4) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Diese Beschränkungen gelten nicht für Ausschüttungen im Rahmen der Vorschrift des § 58 Nr. 2 AO an Gesellschafter, die im Zeitpunkt der Beschlussfassung und der Vornahme der Gewinnausschüttung als steuerbegünstigte Körperschaft anerkannt sind. Auch andere nach den Vorschriften der Abgabenordnung über steuerbegünstigte Zwecke geregelte Zuwendungen und Mittelüberlassungen sind an Gesellschafter nur zulässig, wenn diese selbst als steuerbegünstigte Köperschaft anerkannt sind. (5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. | 25.000,00 | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Liebe-Freund, Joachim Anton, Melle, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 22.09.2018 mit Änderung vom 22.11.2018 | a) 02.01.2019 Kopp | |
| 2 | Einzelprokura: Wasielke-Buschkamp, Björn, Bielefeld, *XX.XX.XXXX | a) 04.02.2020 Rohden | ||||
| 3 | b) Geschäftsführer: Wasielke-Buschkamp, Björn, Bielefeld, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. | a) 28.08.2020 Rohden | ||||
| 4 | Prokura erloschen: Wasielke-Buschkamp, Björn, Bielefeld, *XX.XX.XXXX | a) 28.08.2020 Rohden b) Eintragung in Ergänzung der Eintragung lfd.-Nr. 3 vom 28.08.2020 | ||||
| 5 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Liebe-Freund, Joachim Anton, Melle, *XX.XX.XXXX | Einzelprokura: Tuschen, Stephan, Bielefeld, *XX.XX.XXXX | a) 14.10.2020 Rohden | |||
| 6 | c) (1) Zweck der Gesellschaft ist a. die Förderung der Jugend-, Alten- und Behindertenhilfe; b. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; c. die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege; d. die Förderung der Wohlfahrtspflege; e. die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Jugend-, Alten- und Behindertenhilfe. (2) Der Gesellschaftszweck der Förderung der Jugend-, Alten- und Behindertenhilfe, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie der Wohlfahrtspflege einschließlich der Studentenhilfe wird durch den Betrieb von sozialpädagogischen Einrichtungen verwirklicht, insbesondere Kindertagesstätten, stationäre, teilstationäre und ambulante Einrichtungen (Hilfen zur Erziehung) und andere Aktivitäten für Kinder und Jugendliche und deren Familien sowie Maßnahmen zur beruflichen Bildung und Projekte, die den Austausch von Studierenden und pädagogischen Fachkräften innerhalb der Europäischen Union sowie Integrationsmaßnahmen für körperlich, psychisch und geistig behinderte junge Menschen umfassen. Der Zweck der Gesellschaft kann ganz oder teilweise auch durch das planmäßige Zusammenwirken mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften erfüllt werden, welche die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson i. S. d. § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Sie kann auch selbst als Hilfsperson i. S. d. § 57 Abs. 1 Satz 2 AO für andere steuerbegünstigte Körperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts tätig werden. (3) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (4) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlage zurück. Diese Beschränkungen gelten nicht für Ausschüttungen im Rahmen der Vorschriften des § 58 Nr. 2 AO an Gesellschafter, die im Zeitpunkt der Beschlussfassung und der Vornahme der Gewinnausschüttung als steuerbegünstigte Körperschaft anerkannt sind. Auch andere nach den Vorschriften der Abgabeordnung über steuerbegünstigte Zwecke geregelte Zuwendungen und Mittelüberlassungen sind an Gesellschafter nur zulässig, wenn diese selbst als steuerbegünstigte Körperschaft anerkannt sind. (5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (6) Der/die Geschäftsführer/in/nen und leitende Angestellte sollen in der Regel Mitglieder der evangelischen Kirche oder einer anderen Kirche sein, mit der einer der Landeskirchen oder die Evangelische Kirche in Deutschland in Kirchengemeinschaft verbunden ist, oder Mitglieder einer Kirche sein, die in der örtlichen Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK) oder der ACK Deutschland mitarbeitet. Dies gilt grundsätzlich auch für die Mitglieder des Aufsichtsrates. (7) Für die Mitarbeitenden gilt die Richtlinie des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland über die Anforderungen der privatrechtlichen beruflichen Mitarbeit in der EKD und des Diakonischen Werkes der EKD. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 08.10.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages durch Voranstellen einer Präambel sowie durch Änderungen in § 1 (Firma, Sitz, Zweck), § 2 (Zweck) und § 5 (Beschlüsse der Gesellschafter) beschlossen. Hierdurch wurde der Unternehmensgegenstand geändert. | a) 06.01.2022 Kopp | |||
| 7 | b) Änderung zur Geschäftsanschrift: Spindelstraße 7, 33604 Bielefeld | Einzelprokura: Meyer-Gertenbach, Antje, Bielefeld, *XX.XX.XXXX | a) 02.03.2022 Draeger | |||
| 8 | c) (1) Zweck der Gesellschaft ist a. die Förderung der Jugendhilfe; b. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; c. die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege; d. die Förderung der Wohlfahrtspflege; e. die Beschafftung von Mitteln zur Förderung der Jugend-, Alten- und Behindertenhilfe. (2): Der Gesellschaftszweck der Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie der Wohlfahrtspflege einschließlich der Studentenhilfe wird durch den Betrieb von sozialpädagogischen Einrichtungen verwirklicht, insbesondere Kindertagesstätten, stationäre, teilstationäre und ambulante Einrichtungen (Hilfen zur Erziehung) und andere Aktivitäten für Kinder und Jugendliche und deren Familien sowie Maßnahmen zur beruflichen Bildung und Projekte, die den Austausch von Studierenden und pädagogischen Fachkräften innerhalb der Europäischen Union sowie Integrationsmaßnahmen für körperlich, psychisch und geistig behinderte junge Menschen umfassen. Der Zweck der Gesellschaft kann ganz oder teilweise auch durch das planmäßige Zusammenwirken mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften erfüllt werden, welche die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson i. S. d. § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Sie kann auch selbst als Hilfsperson i. S. d. § 57 Abs. 1 Satz 2 AO für andere steuerbegünstigte Körperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts tätig werden. (3) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (4) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlage zurück. Diese Beschränkungen gelten nicht für Ausschüttungen im Rahmen der Vorschrift des § 58 Nr. 2 AO an Gesellschafter, die im Zeitpunkt der Beschlussfassung und der Vornahme der Gewinnausschüttung als steuerbegünstigte Körperschaft anerkannt sind. Auch andere nach den Vorschriften der Abgabenordnung über steuerbegünstigte Zwecke geregelte Zuwendungen und Mittelüberlassungen sind an Gesellschafter nur zulässig, wenn diese selbst als steuerbegünstigte Körperschaft anerkannt sind. (5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (6) Der/die Geschäftsführer/in/nen und leitende Angestellte sollen in der Regel Mitglieder der evangelischen Kirche oder einer anderen Kirche sein, mit der einer der Landeskirchen oder die Evangelische Kirche in Deutschland in Kirchengemeinschaft verbunden ist, oder Mitglieder einer Kirche sein, die in der örtlichen Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK) oder der ACK Deutschland mitarbeitet. Dies gilt grundsätzlich auch für die Mitglieder des Aufsichtsrates. (7) Für die Mitarbeitenden gilt die Richtlinie des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland über die Anforderungen der privatrechtlichen beruflichen Mitarbeit in der EKD und des Diakonischen Werkes der EKD. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 08.04.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Zweck) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. | a) 17.05.2022 Meier |
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