Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und das "Geschäftsführende Vorstandsmitglied". Der 1. und 2. Vorsitzende sind alleinvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des geschäftsführenden Vorstandsmitgliedes ist in der Weise beschränkt, dass er bei Rechtsgeschäften die Zustimmung des 1. oder 2. Vorsitzenden einzuholen hat.
Satzung Blatt 9 ff. der Akten
Tag der ersten Eintragung: 03.04.2002 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 516 Amtsgericht Nordenham getreten. Freigegeben am 12.10.2006.
Satzung
Satzung vom 18.09.2001
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