Handelsregister · VR 200156

Chronologischer Auszug

Voltigierverein Coburg-Hohenstein e.V. · Amtsgericht Coburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Voltigierverein Coburg-Hohenstein e.V.

b)
Coburg
a)
Der Verein wird durch den ersten Vorsitzenden oder duch
zwei weitere Personden des Vorstandes gemeinsam
vertreten.
Für Rechtsgeschäfte bis 5.000,00 EUR entscheidet die
Mehrheit des Vorstandes. Bis zu einem Geschäftswert
von 10.000,00 EUR hat der Vorstand einstimmig zu
entscheiden. Bei einem Geschäftswert über 10.000,00
EUR ist die Zustimmung des erweiterten Vorstands (mit
technischem Ausschuss) notwendig.

b)
Wahl vom 27.03.2009
Gewählt:
1. Vorsitzende:
Pfiffer, Gerhard, Coburg, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzende:
Langbein, Anja, Rödental, *XX.XX.XXXX
3. Vorsitzende:
von Imhoff, Anja, Ahorn, *XX.XX.XXXX
Schriftführerin:
Geyer, Janine, Rödental, *XX.XX.XXXX
Kassiererin:
Weid, Bianca, Coburg, *XX.XX.XXXX
a)
Eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 27.03.2009.
a)
04.05.2009
Forkel

b)
Satzung Bl. 6 ff SB
2a)
Die Mitgliederversammlung vom 10.03.2011 hat die Einfügung des § 11 (Vergütungen für
die Vereinstätigkeit) der Satzung beschlossen.
a)
06.06.2011
Forkel

b)
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 21
ff. SB.
3b)
Ausgeschieden:
3. Vorsitzende:
von Imhoff, Anja, Ahorn, *XX.XX.XXXX
Wahl vom 31.03.2017
Gewählt:
3. Vorsitzende:
Glumbik, Angela, Rödental, *XX.XX.XXXX
b)
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2.
Vorsitzenden, dem 3. vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassier.
a)
05.09.2017
Bock
4a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert:
Der Verein wird durch den ersten Vorsitzenden oder
durch zwei weitere Personen des Vorstandes
gemeinsam vertreten.
Für Rechtsgeschäfte bis 5.000,00 EUR entscheidet die
Mehrheit des Vorstandes. Ab einem Geschäftswert von
5.000,00 EUR hat der Vorstand einstimmig zu
entscheiden.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 24.01.2020 hat die Änderung der §§ 3 (Vereinstätigkeit),5
(Rechte und Pflichten der Mitglieder), 6 (Beendigung der Mitgliedschaft), 7 (Organe des
Vereins), 9 (Der Vorstand), 10 (Der Technische Ausschuss) entfällt; §11 nun §10
(Vergütungen für die Vereinstätigkeit),§12 nun §11 (Auflösung des Vereins) der Satzung
beschlossen.
a)
05.10.2020
Berger

b)
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 44
SB.
5b)
Ausgeschieden:
3. Vorsitzende:
Glumbik, Angela, Rödental, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
3. Vorsitzende:
Häußer, Manuela, Mitwitz, *XX.XX.XXXX
a)
08.02.2022
Berger

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.