Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und der 2. Vorsitzende. Jeder ist alleinvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, das er bei Rechtsgeschäften von mehr als 100,00 DM verpflichtet ist, die Zustimmung des erweiterten Vorstands einzuholen. Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens drei seiner Mitglieder anwesend sind.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Jan Lips
Göddeckenrode
Vorstand
Bernd Lugauer
Wülperode
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 23.12.1993
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 05.05.1994. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes (AG Halberstadt, VR 331) getreten. Satzung Bl. 4,5 d.A.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.