Handelsregister · VR 1976
Chronologischer Auszug
VOLLEYBALL VEREIN FELIX-KLEIN e.V. · Amtsgericht Göttingen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigte | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) VOLLEYBALL VEREIN FELIX-KLEIN e.V. b) Göttingen | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassierer, dem Schriftführer und dem Jugendwart. Je zwei der vorgenannten Vorstandsmitglieder sind befugt, den Verein gemeinsam zu vertreten. Rechtsgeschäfte des Vorstandes, die Ausgaben des Vereins von mehr als 3.000,00 DEM zum Gegenstand haben, sind nur wirksam, wenn die Mitgliederversammlung zugestimmt hat. Der Vorstand ist insoweit in seiner Vertretungsmacht beschränkt. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei seiner Mitglieder anwesend sind. Bei Stimmengleichheit im Vorstand entscheidet der Sitzungsleiter. b) 1. Vorsitzender: Meyer, Wilfried, Lehrer, Göttingen 2. Vorsitzender: Möller, Jochen, Lehrer, Friedland Kassiererin: Juraschek, Brunhilde, Lehrerin, Göttingen Schriftführer: Juraschek, Klaus, Lehrer, Göttingen Jugendwart: Lahme, Leo, Lehrer, Göttingen | a) eingetragener Verein Satzung vom 14.11.1991. | a) 08.06.2006 Meißner b) Satzung Blatt 16 - 22 der Akten Tag der ersten Eintragung: 21.02.1992 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 08.06.2006. |
| 2 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassierer, dem Schriftführer, dem Sportwart und dem Jugendwart. Je zwei der vorgenannten Vorstandsmitglieder sind befugt, den Verein gemeinsam zu vertreten. Rechtsgeschäfte des Vorstandes, die Ausgaben des Vereins von mehr als 3.000,00 DEM zum Gegenstand haben, sind nur wirksam, wenn die Mitgliederversammlung zugestimmt hat. Der Vorstand ist insoweit in seiner Vertretungsmacht beschränkt. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei seiner Mitglieder anwesend sind. Bei Stimmengleichheit im Vorstand entscheidet der Sitzungsleiter. | a) 15.06.2006 Meißner b) Im Zuge der Umschreibung der Registerkarte auf EDV wurde die Eintragung zu lfd. Nr. 1 Spalte 3 a) von Amts wegen berichtigt am 15.06.2006. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.