Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorstandsmitgliedern. Sie sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 3.000,00 € sowie zur Eingehung von Dauerschuldverhältnissen wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 10.000,00 € sowie Dauerschuldverhältnisse mit einem Jahresgeschäftswert über 10.000,00 € sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung der Mitgliederversammlung erteilt ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Daniel Weber
Walzbachtal
Vorstand
Stefan Wachsmann
Karlsruhe
Vorstand
Mario Graetz
Karlsruhe
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 02.02.2018.
Freitext
Satzung: Sonderband 1 Blatt 7 ff.
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