Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder im Sinne des § 26 BGB gemeinschaftlich vertreten, von denen eines der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende sein muß.
Satzung Blatt 135 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 22.10.1971 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 26.01.2006.
Satzung Blatt 199 ff der Akten
Fall 5
Fall 6
Fall 7
Satzung Blatt 225 ff der Akten
Fall 8
Satzung Blatt 5 ff der Akten
Fall 9
Fall 10
Fall 11
Fall 12 Satzung Band II Blatt 48 ff der Akte
Fall 13
Fall 14
Fall 16
Satzung
Satzung vom 23.09.1971
Die Mitgliederversammlung vom 03.03.2010 hat die Neufassung der Satzung und insbesondere in § 1 (Name) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 28.02.2013 hat die Änderung der Satzung in § 11 ((Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 24.03.2015 hat die Änderung der Satzung in § 11 (Mitgliederversammlung) und § 14 (Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 30.03.2017 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Mitgliedschaft), § 4 (Erlöschen der Mitgliedschaft), § 5 (Mitgliederrechte), § 6 (Beitrag), § 8 (Geschäftsführender Vorstand, erweiterter Vorstand), § 9 (Geschäftsführung), § 13 (Aufgaben der Mitgliederversammlung) und § 16 (Zugang von Erklärungen) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.