Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus der/dem 1. Vorsitzenden, der/dem 2. Vorsitzenden, dem/der 1. Schriftführer/in und dem/die 1. Kassierer/in. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden oder im Verhinderungsfall durch den 2. Vorsitzenden mit je einem weiteren Vorstandsmitglied im Sinne des § 26 BGB vertreten. Rechtsgeschäftliche Verpflichtungen des Vereins, die einen Vermögenswert von 2.500,00 Euro übersteigen, bedürfen des Mehrheitsbeschlusses des Gesamtvorstandes. Rechtsgeschäftliche Verpflichtungen des Vereins, die einen Vermögenswert von 10.000,00 Euro übersteigen, bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Klaus Nebeling
Siegen
Vorstand
Klaus Michael Hänel
Siegen
Vorstand
Hartmut Schnurr
Siegen
Vorstand
Jonas Mayenschein
Siegen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist am 28.01.1912 errichtet. Durch Beschlüsse der Mitgliederversammlung vom 23.02.1980 wurde die Satzung neugefasst und vom 14.03.1981 in § 8 Abs. 5 und 6 (Vorstand) geändert. Durch Beschluß der Mitgliederversammlung vom 06.03.1999 ist die Satzung in § 5 (Mitgliedschaft) Absatz 3 und § 8 (Vorstand) geändert. Außerdem wurde in § 15 (Satzungsänderung) der Absatz 1 gestrichen; die bisherigen Absätze 2 und 3 sind dadurch um jeweils eine Nummer aufgerückt.
Die Mitgliederversammlung vom 26.03.2011 hat die Änderung des § 8 (Vorstand) und insgesamt die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Beschluss Blatt 34 ff.
Tag der ersten Eintragung: 18.05.1912 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 28.07.2004.
Änderungsbeschluss Bl. 71 ff.d.A., neue Satzung Bl. 73 ff.d.A.
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