Handelsregister · VR 1724

Registerinformationen

Volkstrachtenverein Buchenbühl e.V. · Amtsgericht Nürnberg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Volkstrachtenverein Buchenbühl e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Nürnberg

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 1724
Gericht
Amtsgericht Nürnberg
Letzte Eintragung
08.05.2017
Abrufstand
28.10.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Elke Noppenberger

Kalchreuth

Vorstand

Tanja Noppenberger

Kalchreuth

Vorstand

Hans Kareth

Nürnberg

Vorstand

Inge Kareth

Nürnberg

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 13.11.1981 zuletzt geändert am 15.10.1999
  • Die Mitgliederversammlung vom 22.10.2010 hat die Änderung der §§ 2 Abs. 2 (Zweck und Ziel des Vereins), 4 Abs. 2 (Mitgliedschaft), 5 Abs. 2 und 4 (Austritt oder Ausschluss), 7 (Rechte der Mitglieder), 9 Abs. 2 (Vorstandschaft und Verwaltung), 10 a) Abs. 2 und b) (Rechte und Pflichten der Verwaltung), 11 Abs. 1 (Mitgliederversammlung) und 14 Abs. 1 (Wahlen) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 21.10.2016 hat die Änderung der §§ 2 (Zweck und Ziel des Vereins), 15 (Ehrenmitglieder und Ehrenzeichen) und 16 (Auflösung) der Satzung beschlossen.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 1. Kassier und dem 1. Schriftführer.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 11.06.1982. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 13 - 18 So.
  • Protokoll Bl. 36-40 SB; Neue Satzung Bl. 42ff SB.
  • Protokoll Bl. 46, 47 SB;
  • Satzung Bl. 54 ff SB; Protokoll Bl. 52 ff SB;

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.