Handelsregister · VR 821

Chronologischer Auszug

VOLKSTANZGRUPPE LAUTZKIRCHEN/SAAR e.V. · Amtsgericht Homburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigtea) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
VOLKSTANZGRUPPE LAUTZKIRCHEN/SAAR e.V.

b)
Blieskastel-Lautzkirchen
a)
Der Vorstand vertritt den Verein gemeinsam. Die
Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen
Dritte in der Weise beschränkt, dass bei Geschäften, die
eine Summe von 5.000,-DM überschreiten, die
Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich
ist.Bei Bankvorgängen wie Abhebungen und
Überweisungen ist die Unterschrift von 2 Mitgliedern des
Vorstandes notwendig.

b)
Vorstand:
Kästner, Otmar, Blieskastel
Vorstand:
Schneider, Michael, Blieskastel
Vorstand:
Fuchs, Andrea, Blieskastel
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 22.01.1985 zuletzt geändert am 09.01.1994
a)
02.03.2004
Rimlinger

b)
Tag der ersten Eintragung:
14.03.1985
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
2a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der
geschäftsführende Vorstand. Er besteht aus dem/der 1.
Vorsitzenden und dem/der 2. Vorsitzenden sowie zwei
weiteren Vorstandsmitgliedern.

b)
gewählt als
1. Vorsitzender:
Kästner, Otmar, Blieskastel, *XX.XX.XXXX
gewählt als
2. Vorsitzende:
Klein, Claudia, Blieskastel, *XX.XX.XXXX
nicht mehr
Vorstand:
Kästner, Otmar, Blieskastel
a)
Satzung vom 22.01.1985 zuletzt geändert am 09.01.1994.
Die Mitgliederversammlung vom 16.02.2002 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die außerordentliche Mitgliederversammlung vom 31.10.2003 hat sodann die erneute
Änderung des § 4
(Organe des Vereins) der Satzung beschlossen.
a)
19.11.2004
Rimlinger
3a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der
geschäftsführende Vorstand. Er besteht aus dem/der 1.
Vorsitzenden und dem/der 2. Vorsitzenden sowie zwei
weiteren Vorstandsmitgliedern. Der geschäftsführende
Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und
außergerichtlich durch zwei der gewählten
Vorstandsmitglieder, darunter jeweils der/die 1. oder 2.
Vorsitzende/r.
a)
21.03.2005
Rimlinger

b)
Berichtigung zu Eintragung
Spalte 3 Nr. 2a
4b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Kästner, Otmar, Blieskastel, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
1. Vorsitzende:
Becker, Gerlinde, Blieskastel, *XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
Vorstand:
Mark-Fuchs, Andrea, Blieskastel
a)
16.07.2019
Edinger

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.