Volkstanz- und Trachtengruppe Meerbeck von 1982 e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Meerbeck
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 656
Gericht
Amtsgericht Stadthagen
Letzte Eintragung
06.11.2023
Abrufstand
17.09.2025
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, zwei 2. Vorsitzende, der Übungsleiter, der Jugendleiter, der Kassenwart und der Schriftführer. Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter einer der Vorsitzenden, gemeinsam vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Saskia Bielert
Meerbeck
Vorstand
Marc Stadtländer
Niedernwöhren
Vorstand
Marie Hartmann
Bückeburg
Vorstand
Nicholas Winter
Rehburg-Loccum
Vorstand
Fabienne Lahmann
Meerbeck
Vorstand
Celina Tüting
Meerbeck
Vorstand
Maverick Neuber
Meerbeck
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 20.04.1990 zuletzt geändert am 04.09.1990
Die Mitgliederversammlung vom 30.10.2022 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Erlöschen der Mitgliedschaft), § 6 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), § 10 (Mitgliederversammlung) und § 13 (Haftung) beschlossen. Die Mitgliederversammlungen vom 13.05.2023 haben die Änderung der Satzung in § 10 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
Freitext
Änderungsbeschluss Bl. 25 f d.A. Tag der ersten Eintragung: 13.06.1990 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 08.08.2005.
Gewählt in der Mitgliederversammlung vom 17.02.2001
Gewählt in der Mitgliederversammlung vom 23.02.2002.
Gewählt in der Mitgliederversammlung vom 26.03.2004.
Gewählt in der Mitgliederversammlung vom 17.03.2006.
Beschluss Blatt 157 - 158, 170 - 171 der Akten
Satzung Blatt 181 - 182 R der Akten
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.