Handelsregister · VR 43266
Chronologischer Auszug
VOLKSSOLIDARITÄT Kreisverband "Mansfeld-Südharz" e.V. · Amtsgericht Stendal
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Volkssolidarität Kreisverband "Mansfelder -Südharz" e. V. b) Luth. Eisleben | a) Der Vorsitzende, Herr Hans-Joachim Müller, ist alleinvertretungsberechtigt. b) Vorsitzender: Müller, Hans-Joachim, Eisleben Stellvertreter: Reichmann, Hartmut, Leipzig Mitglied: Angrick, Brigitte, Welfesholz Mitglied: Rost, Elke, Siersleben Mitglied: Müller, Steffi, Röblingen | a) eingetragener Verein Satzung vom 23.09.1992 zuletzt geändert am 25.04.2006 | a) 03.05.2007 Fischer b) Tag der ersten Eintragung: 05.01.1993. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes (AG Eisleben, VR 266) getreten. |
| 2 | a) Nach fehlerhafter Umschreibung von Amts wegen geändert: Volkssolidarität Kreisverband "Mansfeld-Südharz" e. V. | b) Nicht vertretungsberechtigter Vorstand von Amts wegen gelöscht: Mitglied: Angrick, Brigitte, Welfesholz Nicht vertretungsberechtigter Vorstand von Amts wegen gelöscht: Mitglied: Rost, Elke, Siersleben Nicht vertretungsberechtigter Vorstand von Amts wegen gelöscht: Mitglied: Müller, Steffi, Röblingen | a) 09.10.2007 Schmelzer | |
| 3 | a) Die Kreisdelegiertenversammlung vom 28.05.08 hat die Änderung der §§ 4 und 15 der Satzung beschlossen. | a) 19.08.2008 Heise | ||
| 4 | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Folgende Handlungen bedürfen der mehrheitlichen Zustimmung des Kreisvorstandes: - Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte - Eingehung von Wechselverbindlichkeiten und Bürgschaften - Aufnahme und Hingabe von Krediten von im Einzelfall mehr als 5000,- Euro - Abschluss von Verträgen und Geschäften jeder Art, die im Einzelfall größere Verpflichtungen als 5000,- Euro für den Verein mit sich bringen oder den Verein (ohne Rücksicht auf den Wert) länger als ein Jahr verpflichten - Erwerb bzw. Beteiligung an anderen Unternehmen, sowie die Veräußerung eines Unternehmens bzw. einer Beteiligung. b) Geburtsdatum ergänzt: Vorstand: Müller, Hans-Joachim, Eisleben, *XX.XX.XXXX Geburtsdatum ergänz: Vorstand: Reichmann, Hartmut, Leipzig, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 21.10.2008 hat die Änderung des § 30 der Satzung beschlossen. | a) 10.11.2008 Heise | |
| 5 | a) Die Kreisdelegiertenversammlung vom 29.07.09 hat die Änderung des § 4 der Satzung beschlossen. | a) 10.09.2009 Heise | ||
| 6 | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Folgende Handlungen bedürfen der mehrheitlichen Zustimmung des Kreisvorstandes: - Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte - Eingehung von Wechselverbindlichkeiten und Bürgschaften - Aufnahme und Hingabe von Krediten von im Einzelfall mehr als 5.000,- Euro - Abschluss von Verträgen und Geschäften jeder Art, die im Einzelfall größere Verpflichtungen als 10.000,- Euro für den Verein mit sich bringen oder den Verein (ohne Rücksicht auf den Wert) länger als ein Jahr verpflichten - Erwerb, Errichtung bzw. Beteiligung an Unternehmen, sowie Veräußerung, Auflösung eines Unternehmens bzw. einer Beteiligung. - Einstellung, Abberufung des Geschäftsführers -Erteilung von Versorgungszusagen. | a) Die Mitgliederversammlung vom 28.04.2010 hat nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 18.11.2010 Heise | |
| 7 | b) Bestellt: Vorstand: Wozniakowski, Manuela, Hettstedt, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Vorstand: Reichmann, Hartmut, Leipzig, *XX.XX.XXXX | a) Die Kreisdelegiertenversammlung vom 15.07.2014 hat die Änderung der §§ 7 (Finanzierung des Kreisverbandes) und 9 (Kreisdelegiertenversammlung) der Satzung beschlossen. | a) 17.03.2015 Heise | |
| 8 | a) VOLKSSOLIDARITÄT Kreisverband "Mansfeld-Südharz" e.V. b) Lutherstadt Eisleben | a) Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es den Verein allein. Sind zwei Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten diese den Verein gemeinsam. Folgende Handlungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des ehrenamtlichen Aufsichtsrates: - Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie entsprechende Verpflichtungsgeschäfte - Aufnahme und Gewährung von Krediten, soweit diese im Einzelfall den Betrag von 50.000 Euro überschreiten, dies gilt außerhalb des Kunden- und Lieferantenkontokorrents - Übernahme von Bürgschaften oder ähnlichen Haftungen für Dritte - Erwerb oder Veräußerung von Beteiligungen - die Begründung oder Beendigung von Mitgliedschadten bei anderen Vereinen - die Gründung oder Auflösung von Tochtergesellschaften | a) Die Kreisdelegiertenversammlung vom 22.06.2017 hat nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde u.a. die allgemeine Vertretungsregelung des Vereins geändert. Der Name des Vereins ist geändert. | a) 15.08.2017 Heise |
| 9 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Müller, Hans-Joachim, Eisleben, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Vorstand: Wozniakowski, Manuela, Hettstedt, *XX.XX.XXXX Bestellt: Vorstand: Pietruschka, Michael, Hettstedt, *XX.XX.XXXX | a) 13.10.2017 Heise | ||
| 10 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Pietruschka, Michael, Hettstedt, *XX.XX.XXXX Bestellt: Vorstand: Kersting, Rüdiger, Gerbstedt OT Siersleben, *XX.XX.XXXX | a) 17.01.2020 Heise | ||
| 11 | a) Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es den Verein allein. Sind zwei Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten diese den Verein gemeinsam. Folgende Handlungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des ehrenamtlichen Aufsichtsrates: - Bestellung von Geschäftsführern der Tochtergesellschaft - Widerruf der Bestellung von Geschäftsführern der Tochtergesellschaften - Abschluss, Änderung, Aufhebung und Kündigung von Dienstverträgen mit den Geschäftsführern der Tochtergesellschaften - Disziplinarische und sonstige arbeitsrechtliche Maßnahmen gegenüber Geschäftsführern der Tochtergesellschaften - Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie entsprechende Verpflichtungsgeschäfte - Aufnahme und Gewährung von Krediten, soweit diese im Einzelfall den Betrag von 50.000 Euro überschreiten, dies gilt außerhalb des Kunden- und Lieferantenkontokorrents - Übernahme von Bürgschaften oder ähnlichen Haftungen für Dritte - Erwerb oder Veräußerung von Beteiligungen - die Begründung oder Beendigung von Mitgliedschaften bei anderen Vereinen - die Gründung, Auflösung und/oder Veräußerung von Tochtergesellschaften | a) Die Kreisdelegiertenversammlung vom 16.12.2019 hat die Änderung der §§ 10 (Kreisdelegiertenversammlung), 11 (Der ehrenamtliche Aufsichtsrat), 12 (Aufgaben des ehrenamtlichen Aufsichtsrates), 13 (Der geschäftsführende Vorstand), 17 (Ehrungen), 22 (Inkrafttreten), 23 entfällt (Schlussbestimmungen und Übergangsbestimmungen) und neu als § 23 (bisher § 24: Salvatorische Klausel) der Satzung beschlossen. | a) 01.09.2020 Heise | |
| 12 | b) Bestellt: Vorstand: Pietruschka, Michael Leopold Wilhelm, Hettstedt, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Vorstand: Kersting, Rüdiger, Gerbstedt OT Siersleben, *XX.XX.XXXX | a) 09.11.2020 Heise | ||
| 13 | a) Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es den Verein allein. Sind zwei Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten diese den Verein gemeinsam. Folgende Handlungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des ehrenamtlichen Aufsichtsrates: - Bestellung von Geschäftsführern der Tochtergesellschaften - Widerruf der Bestellung von Geschäftsführern der Tochtergesellschaften - Abschluss, Änderung, Aufhebung und Kündigung von Dienstverträgen mit den Geschäftsführern der Tochtergesellschaften - disziplinarische und sonstige arbeitsrechtliche Maßnahmen gegenüber Geschäftsführern der Tochtergesellschaften - Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie entsprechender Verpflichtungsgeschäfte - Zahlung von Einzelrechnungen sowie die Aufnahme und Gewährung von Krediten, soweit diese im Einzelfall den Betrag von 50.000 Euro überschreiten. Dies gilt außerhalb des Kunden- und Lieferantenkontokorrents. - Übernahme von Bürgschaften oder ähnlichen Haftungen für Dritte -Führung von Gerichtsprozessen, bei denen der Verein Klage oder Widerklage erheben möchte. Ausgenommen sind Arbeitsgerichtsprozesse. -Sämtliche Rechtsgeschäfts bezüglich Gedlanlagen des Vereins - Erwerb oder Veräußerung von Beteiligungen - Begründung oder Beendigung von Mitgliedschaften bei anderen Vereinen - Gründung, Auflösung und/oder Veräußerung von Tochtergesellschaften b) Bestellt: Vorstand: Heidler, Christian, Gerbstedt, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung hat im schriftlichen Verfahren (bis zum 20.04.2021) die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 03.08.2021 Heise | |
| 14 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Pietruschka, Michael Leopold Wilhelm, Hettstedt, *XX.XX.XXXX | a) 27.04.2022 Heise |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.