Handelsregister · VR 43266

Chronologischer Auszug

VOLKSSOLIDARITÄT Kreisverband "Mansfeld-Südharz" e.V. · Amtsgericht Stendal

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Volkssolidarität Kreisverband "Mansfelder -Südharz" e. V.

b)
Luth. Eisleben
a)
Der Vorsitzende, Herr Hans-Joachim Müller, ist
alleinvertretungsberechtigt.

b)
Vorsitzender:
Müller, Hans-Joachim, Eisleben
Stellvertreter:
Reichmann, Hartmut, Leipzig
Mitglied:
Angrick, Brigitte, Welfesholz
Mitglied:
Rost, Elke, Siersleben
Mitglied:
Müller, Steffi, Röblingen
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 23.09.1992 zuletzt geändert am 25.04.2006
a)
03.05.2007
Fischer

b)
Tag der ersten Eintragung:
05.01.1993.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes (AG
Eisleben, VR 266) getreten.
2a)
Nach fehlerhafter Umschreibung von Amts wegen geändert:
Volkssolidarität Kreisverband "Mansfeld-Südharz" e. V.
b)
Nicht vertretungsberechtigter Vorstand von Amts wegen
gelöscht:
Mitglied:
Angrick, Brigitte, Welfesholz
Nicht vertretungsberechtigter Vorstand von Amts wegen
gelöscht:
Mitglied:
Rost, Elke, Siersleben
Nicht vertretungsberechtigter Vorstand von Amts wegen
gelöscht:
Mitglied:
Müller, Steffi, Röblingen
a)
09.10.2007
Schmelzer
3a)
Die Kreisdelegiertenversammlung vom 28.05.08 hat die Änderung der §§ 4 und 15 der
Satzung beschlossen.
a)
19.08.2008
Heise
4a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Folgende
Handlungen bedürfen der mehrheitlichen Zustimmung
des Kreisvorstandes:
- Verfügungen über Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
- Eingehung von Wechselverbindlichkeiten und
Bürgschaften
- Aufnahme und Hingabe von Krediten von im Einzelfall
mehr als 5000,- Euro
- Abschluss von Verträgen und Geschäften jeder Art, die
im Einzelfall größere Verpflichtungen als 5000,- Euro für
den Verein mit sich bringen oder den Verein (ohne
Rücksicht auf den Wert) länger als ein Jahr verpflichten
- Erwerb bzw. Beteiligung an anderen Unternehmen,
sowie die Veräußerung eines Unternehmens bzw. einer
Beteiligung.

b)
Geburtsdatum ergänzt:
Vorstand:
Müller, Hans-Joachim, Eisleben, *XX.XX.XXXX
Geburtsdatum ergänz:
Vorstand:
Reichmann, Hartmut, Leipzig, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 21.10.2008 hat die Änderung des § 30 der Satzung
beschlossen.
a)
10.11.2008
Heise
5a)
Die Kreisdelegiertenversammlung vom 29.07.09 hat die Änderung des § 4 der Satzung
beschlossen.
a)
10.09.2009
Heise
6a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Folgende
Handlungen bedürfen der mehrheitlichen Zustimmung
des Kreisvorstandes:
- Verfügungen über Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
- Eingehung von Wechselverbindlichkeiten und
Bürgschaften
- Aufnahme und Hingabe von Krediten von im Einzelfall
mehr als 5.000,- Euro
- Abschluss von Verträgen und Geschäften jeder Art, die
im Einzelfall größere Verpflichtungen als 10.000,- Euro
für den Verein mit sich bringen oder den Verein (ohne
Rücksicht auf den Wert) länger als ein Jahr verpflichten
- Erwerb, Errichtung bzw. Beteiligung an Unternehmen,
sowie Veräußerung, Auflösung eines Unternehmens
bzw. einer Beteiligung.
- Einstellung, Abberufung des Geschäftsführers
-Erteilung von Versorgungszusagen.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 28.04.2010 hat nach näherer Maßgabe des eingereichten
Protokolls die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
18.11.2010
Heise
7b)
Bestellt:
Vorstand:
Wozniakowski, Manuela, Hettstedt, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Vorstand:
Reichmann, Hartmut, Leipzig, *XX.XX.XXXX
a)
Die Kreisdelegiertenversammlung vom 15.07.2014 hat die Änderung der §§ 7
(Finanzierung des Kreisverbandes) und 9 (Kreisdelegiertenversammlung) der Satzung
beschlossen.
a)
17.03.2015
Heise
8a)
VOLKSSOLIDARITÄT Kreisverband "Mansfeld-Südharz" e.V.

b)
Lutherstadt Eisleben
a)
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es den
Verein allein. Sind zwei Vorstandsmitglieder bestellt,
vertreten diese den Verein gemeinsam. Folgende
Handlungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des
ehrenamtlichen Aufsichtsrates:
- Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken
und grundstücksgleichen Rechten sowie entsprechende
Verpflichtungsgeschäfte
- Aufnahme und Gewährung von Krediten, soweit diese
im Einzelfall den Betrag von 50.000 Euro überschreiten,
dies gilt außerhalb des Kunden- und
Lieferantenkontokorrents
- Übernahme von Bürgschaften oder ähnlichen
Haftungen für Dritte
- Erwerb oder Veräußerung von Beteiligungen
- die Begründung oder Beendigung von Mitgliedschadten
bei anderen Vereinen
- die Gründung oder Auflösung von
Tochtergesellschaften
a)
Die Kreisdelegiertenversammlung vom 22.06.2017 hat nach näherer Maßgabe des
eingereichten Protokolls die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde u.a. die
allgemeine Vertretungsregelung des Vereins geändert.

Der Name des Vereins ist geändert.
a)
15.08.2017
Heise
9b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Müller, Hans-Joachim, Eisleben, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Vorstand:
Wozniakowski, Manuela, Hettstedt, *XX.XX.XXXX
Bestellt:
Vorstand:
Pietruschka, Michael, Hettstedt, *XX.XX.XXXX
a)
13.10.2017
Heise
10b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Pietruschka, Michael, Hettstedt, *XX.XX.XXXX
Bestellt:
Vorstand:
Kersting, Rüdiger, Gerbstedt OT Siersleben, *XX.XX.XXXX
a)
17.01.2020
Heise
11a)
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es den
Verein allein. Sind zwei Vorstandsmitglieder bestellt,
vertreten diese den Verein gemeinsam. Folgende
Handlungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des
ehrenamtlichen Aufsichtsrates:
- Bestellung von Geschäftsführern der
Tochtergesellschaft
- Widerruf der Bestellung von Geschäftsführern der
Tochtergesellschaften
- Abschluss, Änderung, Aufhebung und Kündigung von
Dienstverträgen mit den Geschäftsführern der
Tochtergesellschaften
- Disziplinarische und sonstige arbeitsrechtliche
Maßnahmen gegenüber Geschäftsführern der
Tochtergesellschaften
- Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken
und grundstücksgleichen Rechten sowie entsprechende
Verpflichtungsgeschäfte
- Aufnahme und Gewährung von Krediten, soweit diese
im Einzelfall den Betrag von 50.000 Euro überschreiten,
dies gilt außerhalb des Kunden- und
Lieferantenkontokorrents
- Übernahme von Bürgschaften oder ähnlichen
Haftungen für Dritte
- Erwerb oder Veräußerung von Beteiligungen
- die Begründung oder Beendigung von Mitgliedschaften
bei anderen Vereinen
- die Gründung, Auflösung und/oder Veräußerung von
Tochtergesellschaften
a)
Die Kreisdelegiertenversammlung vom 16.12.2019 hat die Änderung der §§ 10
(Kreisdelegiertenversammlung), 11 (Der ehrenamtliche Aufsichtsrat), 12 (Aufgaben des
ehrenamtlichen Aufsichtsrates), 13 (Der geschäftsführende Vorstand), 17 (Ehrungen), 22
(Inkrafttreten), 23 entfällt (Schlussbestimmungen und Übergangsbestimmungen) und neu
als § 23 (bisher § 24: Salvatorische Klausel) der Satzung beschlossen.
a)
01.09.2020
Heise
12b)
Bestellt:
Vorstand:
Pietruschka, Michael Leopold Wilhelm, Hettstedt,
*XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Vorstand:
Kersting, Rüdiger, Gerbstedt OT Siersleben, *XX.XX.XXXX
a)
09.11.2020
Heise
13a)
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es den
Verein allein. Sind zwei Vorstandsmitglieder bestellt,
vertreten diese den Verein gemeinsam. Folgende
Handlungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des
ehrenamtlichen Aufsichtsrates:
- Bestellung von Geschäftsführern der
Tochtergesellschaften
- Widerruf der Bestellung von Geschäftsführern der
Tochtergesellschaften
- Abschluss, Änderung, Aufhebung und Kündigung von
Dienstverträgen mit den Geschäftsführern der
Tochtergesellschaften
- disziplinarische und sonstige arbeitsrechtliche
Maßnahmen gegenüber Geschäftsführern der
Tochtergesellschaften
- Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken
und grundstücksgleichen Rechten sowie entsprechender
Verpflichtungsgeschäfte
- Zahlung von Einzelrechnungen sowie die Aufnahme
und Gewährung von Krediten, soweit diese im Einzelfall
den Betrag von 50.000 Euro überschreiten. Dies gilt
außerhalb des Kunden- und Lieferantenkontokorrents.
- Übernahme von Bürgschaften oder ähnlichen
Haftungen für Dritte
-Führung von Gerichtsprozessen, bei denen der Verein
Klage oder Widerklage erheben möchte. Ausgenommen
sind Arbeitsgerichtsprozesse.
-Sämtliche Rechtsgeschäfts bezüglich Gedlanlagen des
Vereins
- Erwerb oder Veräußerung von Beteiligungen
- Begründung oder Beendigung von Mitgliedschaften bei
anderen Vereinen
- Gründung, Auflösung und/oder Veräußerung von
Tochtergesellschaften

b)
Bestellt:
Vorstand:
Heidler, Christian, Gerbstedt, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung hat im schriftlichen Verfahren (bis zum 20.04.2021) die
Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
03.08.2021
Heise
14b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Pietruschka, Michael Leopold Wilhelm, Hettstedt,
*XX.XX.XXXX
a)
27.04.2022
Heise

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.