Vorstand im Sinne von § 26 BGB ist der 1. Vorsitzende. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Zur Anschaffung und Veräußerung von Vermögenswerten ab einer Wertgrenze von 250,00 EUR ist die Zustimmung des Gesamtvorstandes erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Liquidator(in)
Florian Paris
Westerburg
Liquidator(in)
Ulrich Hanne
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 03.07.1972 zuletzt geändert am 22.12.2004
Die Mitgliederversammlung vom 12.5.11 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Mitgliederversammlung), § 5 (Vorstand), § 8 (Geschäftsführung) beschlossen.
Der Verein ist aufgelöst.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 24.01.1973 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 07.03.2006.
Fall 3
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.