Der Betrieb einer Volkshochschule in der Stadt Osnabrück. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet sind, dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen bzw. Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben, errichten oder pachten, wenn diese Geschäfte und Maßnahmen mit ihren steuerbegünstigten Zwecken im Einklang stehen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Tobias Pischel de Ascensão
Georgsmarienhütte
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Ann-Christine Wöhler
Osnabrück
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Entstanden durch Ausgliederung eines Vermögensteiles der Stadt Osnabrück in Osnabrück (kommunaler Eigenbetrieb Volkshochschule der Stadt Osnabrück) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 23.02.2012 und des Zustimmungsbeschlusses der Stadt Osnabrück als übertragender Rechtsträger vom 23.02.2012.
Satzung
Die Gesellschafterversammlung vom 03.06.2015 hat die vollständige Neufassung der Satzung und insbesondere Änderungen des Gesellschaftsvertrages in § 4, § 7, § 9, § 10, § 12, § 14, § 18 sowie § 19 beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 (Aufsichtsrat) und in § 10 (Innere Ordnung des Aufsichtsrates) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 24.11.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 (Innere Ordnung des Aufsichtsrats), § 14 (Gesellschafterbeschlüsse) und § 4a (Nachschusspflicht) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.