Der Vorstandsvorsitzende vertritt allein. Der Vorstand bedarf der Genehmigung des Beirats für folgende Geschäfte: - Verfügung über Grundstücke oder über ein Recht an Grundstücken, für alle im Zusammenhang mit Grundstücken stehenden Verpflichtungsgeschäfte - Abschluss eines Pachtvertrages und Mietvertrages, wenn das Vertragsverhältnis länger als ein Jahr dauern soll - Verfügung über Haushaltsmittel über 10.000,-- EUR im Einzelfall - Eigentumsübertragungen von Gegenständen des Vereins, wenn diese im Einzelfall einen Zeitwert von mehr als 5.000,-- EUR besitzen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Konrad Kammergruber
Burghausen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 12.04.1957 zuletzt geändert am 17.07.2003
Die Mitgliederversammlung vom 14.07.2014 hat die Änderung der §§ 1 (Name, Sitz, Rechtsform), 6 (Vorstand), 7 (Beirat), 8 (Mitgliedsversammlung), 12 (Geschäftsjahr, Rechnungsprüfung), 13 (Finanzgebaren u.a.) und 14 (Übergangs- und Schlussbestimmungen) der Satzung beschlossen. Der Name des Vereins ist geändert.
Die Mitgliederversammlung vom 12.07.2017 hat die Änderung der §§ 1 (Name, Sitz, Rechtsform), 2 (Zweck und Aufgaben), 3 (Mitgliedschaft), 6 (Vorstand), 7 (Beirat), 8 (Mitgliederversammlung), 9 (Geschäftsführung), 13 (Finanzgebaren u.a.) und 14 (Übergangs- und Schlussbestimmungen) der Satzung beschlossen. Der Name des Vereins ist geändert.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 14.01.1958. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
SBBl. 8, HBBl. 296
SBBl. 9, HBBl. 299
SBBl. 10, HBBl. 301
SBBl. 11, HBBl. 303
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.