Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredites die Zustimmung einer Dreiviertel-Mehrheit der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Nadja Hohmann
Burgdorf
Vorstand
Birgit Rode
Burgdorf
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 10.02.1992
Die Mitgliederversammlung vom 06.02.2018 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr insbesondere die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 01.04.1992 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 04.10.2006.
Fall 2
Fall 3
Fall 4
Fall 5
Beschluss Blatt 117 - 138 der Akten
Fall 6
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.