Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung von 1919
zuletzt geändert am 22.11.2002
Der Bundesvertretertag vom 03.11.2006 hat die Änderung der Satzung in den §§ 3 (2) (Gemeinnützigkeit, Vereinsvermögen), 11 (2) (Aufgaben des Bundesvertretertages), 13 (1) und (3) (Zusammensetzung des Bundespräsidiums) und 16 (1) (Zusammensetzung des Bundesvorstandes) beschlossen.
Der Bundesvertretertag vom 08.12.2007 hat die Änderung der Präambel sowie der Satzung in den §§ 1 (Name, Sitz, Gerichtsstand und Geschäftsjahr), 2 (Aufgaben und Rechtsgrundlagen ), 3 (Gemeinnützigkeit, Vereinsvermögen), 9 (Allgemeines) und 20 (Der Generalsekretär) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 24.10.2008 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 28.04.2017 hat die Änderung der Satzung in § 18 (Zusammensetzung des Bundesvorstandes) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 30.11.2019 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in den §§ 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Kassel nach Niestetal sowie 18 (Zusammensetzung des Bundesvorstandes) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 22.10.2021 hat die Änderung der Satzung in den §§ 4 (Mitglieder) und 13 (Aufgaben des Bundesvertretertages) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 30.01.1920 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Fall 6
Fall 7
Fall 8
Fall 9
Fall 10
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Präsidenten, den beiden stellvertretenden Präsidenten, dem Bundesschatzmeister und dem Generalsekretär.
Fall 11
Fall 12
Fall 13
Fall 15
Fall 16
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