Handelsregister · GnR 179 früher Amtsgericht Lüdinghausen

Chronologischer Auszug

Volksbank Südkirchen - Capelle - Nordkirchen eG · Amtsgericht Coesfeld

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.03.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Tabelle Registerblatt Kopfzeile: Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1Volksbank Südkirchen - Capelle -
Nordkirchen eG

b)
Nordkirchen
Beginn Rötung Ende Rötung
In Nordkirchen ist eine
Zweigniederlassung unter der Firma
Volksbank Nordkirchen Niederlassung
der Volksbank Südkirchen-Capelle-
Nordkirchen eG errichtet.
(Amtsgericht Coesfeld GnR 185).

c)
Beginn Rötung Ende Rötung
die Durchführung von banküblichen
und ergänzenden Geschäften,
insbesondere
a) die Pflege des Spargedankens, vor
allem durch Annahme von
Spareinlagen;
b) die Annahme von sonstigen
Einlagen;
c) die Gewährung von Krediten aller
Art;
d) die Übernahme von Bürgschaften,
Garantien und sonstigen
Gewährleistungen sowie die
Durchführung von
Treuhandgeschäften;
e) die Durchführung des
Zahlungsverkehrs;
f) die Durchführung des
Auslandgeschäfts einschließlich des
An- und Verkaufs von Devisen und
Sorten;
g) die Vermögensberatung,
Vermögensvermittlung und
Vermögensverwaltung;
h) der Erwerb und die Veräußerung
sowie die Verwahrung und Verwaltung
von Wertpapieren und anderen
Vermögenswerten;
i) die Vermittlung oder der Verkauf von
Bausparverträgen, Versicherungen und
Reisen.
Beginn Rötung Ende Rötung
geändert, nun:
Beginn Rötung Ende Rötung
Die Genossenschaft wird durch zwei
Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.

b)
Vorstand:
Speikamp, Christoph, Nordkirchen,
*XX.XX.XXXX
Vorstand:
Rethmeier, Karsten, Nordkirchen, *XX.XX.XXXX
eingetragene Genossenschaft
Satzung vom 04.12.1887 zuletzt geändert
am 18.06.2002

b)
Die Generalversammlung vom 09.06.1978
hat nach Maßgabe des
Verschmelzungsvertrages vom 04.04.1978
die Verschmelzung der Genossenschaft mit
der Volksbank Nordkirchen eG in
Nordkirchen durch Übernahme und die
Änderung des § 1 der Satzung (Firma)
beschlossen.
Eingetragen am 28.06.1978.
15.07.2004
Schlüter

b)
Tag der ersten
Eintragung: 1887

Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger
Änderung der örtlichen
Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes
(Amtsgericht
Lüdinghausen GnR 115)
getreten. Freigegeben
am 15.07.2004.

a)
2760,- EUR Haftsumme
je Geschäftsanteil
Beginn Rötung Ende Rötung
geändert, nun:
06.10.2004
Große Lordemann

b)
Berichtigend von Amts
wegen eingetragen.

a)
3b)Beginn Rötung Ende Rötung
760,00 EUR Haftsumme je
Geschäftsanteil
b)06.10.2004
Große Lordemann

b)
Eintrag zu lfde Nr. 2
Spalte 3 aus
technischen Gründen
wiederholt

a)
4Beginn Rötung Ende Rötung
Volksbank Südkirchen - Capelle -
Nordkirchen eG, Nordkirchen
(Amtsgericht Coesfeld GnR 185)
Die Zweigniederlassung in Nordkirchen (
Amtsgericht Coesfeld GnR 185 ) ist
aufgehoben.

a)
24.11.2004
Große Lordemann

a)
5c)Die Generalversammlung vom 21.09.2006
hat eine Änderung der Satzung in § 46
(Bekanntmachung) beschlossen.

a)
05.03.2007
Große Lordemann

a)
6Beginn Rötung Ende Rötung
die Durchführung von banküblichen
und ergänzenden Geschäften,
insbesondere
a) die Pflege des Spargedankens, vor
allem durch Annahme von
Spareinlagen;
b) die Annahme von sonstigen
Einlagen;
c) die Gewährung von Krediten aller
Art;
d) die Übernahme von Bürgschaften,
Garantien und sonstigen
Gewährleistungen sowie die
Durchführung von
Treuhandgeschäften;
e) die Durchführung des
Zahlungsverkehrs;
f) die Durchführung des
Auslandgeschäfts einschließlich des
An- und Verkaufs von Devisen und
Sorten;
g) die Vermögensberatung,
Vermögensvermittlung und
Vermögensverwaltung;
h) der Erwerb und die Veräußerung
sowie die Verwahrung und Verwaltung
von Wertpapieren und anderen
Vermögenswerten;
i) die Vermittlung oder der Verkauf von
Bausparverträgen, Versicherungen und
Reisen.
Die Genossenschaft kann
Zweigniederlassungen errichten und
sich an Unternehmen beteiligen.
Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder
ist zugelassen.

c)
Die Vertreterversammlung vom 30.08.2007
hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Zweck
und Gegenstand), § 4 (Beendigung der
Mitgliedschaft), § 6 (Übertragung des
Geschäftsguthabens), § 9 (Ausschluss), § 11
(Rechte der Mitglieder), § 15 (Vertretung), §
18 (Zusammensetzung und
Dienstverhältnis), § 22 (Aufgaben und
Pflichten), § 23 (Gemeinsame Sitzungen von
Vorstand und Aufsichtsrat), § 24
(Zusammensetzung und Wahl des
Aufsichtsrates), § 25 (Konstituierung,
Beschlussfassung), § 26 d (Aktives
Wahlrecht), § 26 e (Wahlverfahren), § 28
(Einberufung und Tagesordnung), § 30
(Gegenstände der Beschlussfassung), § 31
(Mehrheitserfordernisse), § 33
(Abstimmungen und Wahlen), § 35
(Versammlungsniederschrift), § 37
(Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben), §
42 (Jahresabschluss und Lagebericht) und §
46 (Bekanntmachungen) beschlossen.
b)
25.02.2008
Große Lordemann
a)
7die Durchführung von banküblichen
und ergänzenden Geschäften,
insbesondere
a) die Pflege des Spargedankens, vor
allem durch Annahme von
Spareinlagen;
b) die Annahme von sonstigen
Einlagen;
c) die Gewährung von Krediten aller
Art;
d) die Übernahme von Bürgschaften,
Garantien und sonstigen
Gewährleistungen sowie die
Durchführung von
Treuhandgeschäften;
e) die Durchführung des
Zahlungsverkehrs;
f) die Durchführung des
Auslandgeschäfts einschließlich des
An- und Verkaufs von Devisen und
Sorten;
g) die Vermögensberatung,
Vermögensvermittlung und
Vermögensverwaltung;
h) der Erwerb und die Veräußerung
sowie die Verwahrung und Verwaltung
von Wertpapieren und anderen
Vermögenswerten;
i) die Vermittlung oder der Verkauf von
Bausparverträgen, Versicherungen,
Reisen und Immobilien.
Die Genossenschaft kann
Zweigniederlassungen errichten und
sich an Unternehmen beteiligen.
Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder
ist zugelassen.
Der Unternehmensgegenstand ist bezüglich
§ 2 Buchstabe i) ergänzt nach Maßgabe des
Beschlusses der Generalversammlung vom
24.08.1989.

a)
18.11.2008
Große Lordemann

a)
8a)Die Vertreterversammlung vom 08.09.2011
hat eine Änderung der Satzung in § 6
(Übertragung des Geschäftsguthabens) und
§ 10 (Auseinandersetzung) beschlossen.
a)
25.11.2011
Große Lordemann
a)
9geändert, nun:Die Genossenschaft wird durch zwei
Vorstandsmitglieder oder durch ein
Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Die Vertreterversammlung vom 10.10.2019
hat eine Änderung der Satzung in § 11
(Rechte der Mitglieder), § 15 (Vertretung) , §
16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes),
§ 19 (Willensbildung), § 22 (Aufgaben und
Pflichten) , §23 (Gemeinsame Sitzungen von
Vorstand und Aufsichtsrat) , § 24
(Zusammensetzung und Wahl des
Aufsichtsrates), § 25 (Konstituierung,
Beschlussfassung),§ 26d (Aktives
Wahlrecht), §26 e (Wahlverfahren), § 28
(Einberufung und Tagesordnung), § 35
(Versammlungsniederschrift) und § 46
(Bekanntmachungen) beschlossen.

a)
05.03.2020
Lauer

a)
10keine NachschusspflichtDie Vertreterversammlung vom 09.12.2021
hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Zweck
und Gegenstand), § 10
(Auseinandersetzung), § 19 (Willensbildung),
§ 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand
und Aufsichtsrat), § 25 (Konstituierung,
Beschlussfassung), § 26 e (Wahlverfahren), §
27 (Frist und Tagungsort), § 28 (Einberufung
und Tagesordnung), § 33 (Abstimmung und
Wahlen), § 35 (Versammlungsniederschrift),
§ 36 (Teilnahme der Verbände), § 40
(Nachschusspflicht) und § 42
(Jahresabschluss und Lagebericht)
beschlossen.
27.06.2022
Lauer

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.