Die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Einlagen; b) die Gewährung von Krediten aller Art; c) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; d) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; e) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; f) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; g) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; h) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, die Vermittlung von Versicherungen, Reisen und Immobilien; i) sonstige Geschäfte, die dem Genossenschaftszweck dienen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Werner Groß
Pfullendorf
Prokurist(in)
Günter Schwarz
Ostrach
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Prokurist(in)
Hubert Weschenmoser
Pfullendorf
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Vorstand
Markus Dold
Überlingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 27.04.1968 zuletzt geändert am 28.05.2001
Die Generalversammlung vom 11.07.2007 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung des § 2 (Zweck und Gegenstand), beschlossen.
Die Generalversammlung vom 09.07.2012 hat die Änderung der Satzung in §§ 10 (Auseinandersetzung) und 25 (Konstituierung, Beschlussfassung) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 31.10.2020 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 10 (Auseinandersetzung), § 19 (Willensbildung), § 23 (Gemeinsame Sitzung von Vorstand und Aufsichtsrat), § 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), § 26 (Ausübung der Mitgliedsrechte), § 27 (Frist und Tagungsort), § 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 33 (Abstimmung und Wahlen), § 35 (Versammlungsniederschrift), § 36 (Teilnahme der Verbände), § 36a (Schriftliche oder elektronische Durchführung der Generalversammlung, elektronische Teilnahme an einer Präsenzversammlung), § 36b (Schriftliche oder elektronische Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur als Präsenzveranstaltung durchgeführten Generalversammlung), § 36c (Übertragung der Generalversammlung in Bild und Ton) und § 42 (Jahresabschluss und Lagebericht) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 27.07.2021 hat die Änderung der Satzung in § 40 Absatz 2 (Nachschusspflicht) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 20.11.2006.