Die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Einlagen; b) die Gewährung von Krediten aller Art; c) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; d) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; e) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; f) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; g) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; h) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Zweigniederlassung
Volksbank Horkheim Zweigniederlassung der Volksbank Flein-Talheim eG
Heilbronn
Prokurist(in)
Ralf Spahr
Neckarwestheim
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen Vorstand
Fabian Schnabel
Ilsfeld
Vorstand
Andreas Markus Moritz
Bonn
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Statut vom 18.02.1945 zuletzt geändert am 18.07.2001
Eintragung Nr. 3 von Amts wegen berichtigt: Die Vertreterversammlung vom 23.05.2007 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 20.06.2011 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Auseinandersetzung) beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 20.06.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 09.-23.11.2020 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand), § 10 (Auseinandersetzung), § 19 (Willensbildung), § 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), § 27 (Frist und Tagungsort), § 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 33 (Abstimmung und Wahlen), § 35 (Versammlungsniederschrift), § 36 (Teilnahme der Verbände), § 40 (Beschränkte Nachschusspflicht) und § 42 (Jahresabschluss) sowie die Einfügung von § 36a (Schriftliche oder elektronische Durchführung der Vertreterversammlung, elektronische Teilnahme an einer Präsenzversammlung), § 36 b (Schriftliche oder elektronische Mitwirkung an der Beschlussfassung) und § 36 c (Übertragung der Vertreterversammlung in Bild und Ton) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 16.11.2006.
Tag der ersten Eintragung: 25.11.1963
Änderung des Statuts: Blatt 504 d.A. Änderungsbeschluss: Blatt 503 d.A.
Verweis auf die Eintragung beim Gericht am Ort der Zweigniederlassung gemäß § 161 Abs. 3 GenG von Amts wegen gelöscht und Postleitzahl zum Sitz der Zweigniederlassung gemäß § 26 Nr. 2 GenRegV n.F. von Amts wegen ergänzt bei:
Fall 27
Sonstige Rechtsverhältnisse
Nachschusspflicht aufgehoben durch Satzungsänderung siehe Eintragung lfd. Nr. 14
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.